Weimarer Republik zwischen Räterepublik und parlamentarischer Demokratie
War die Frage der Partizipation des Volkes entscheidend für die Durchsetzung der parlamentarischen Demokratie statt des Rätesystems in der Weimarer Republik?
Weimarer Republik zwischen Räterepublik und parlamentarischer Demokratie
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Politik - Politische
Theorie und Ideengeschichte, einseitig bedruckt, Note: 2,7, Freie
Universität Berlin (OSI), Sprache: Deutsch, Abstract: Als Kaiser
Wilhelm II. am 9. November 1918 mehr oder minder freiwillig seinen
Thronverzicht verkündete und sich in sein niederländisches Exil
begab, wurde das Neue, die deutsche Republik geboren. Diese hastig
ausgerufene Republik, die spätere Generationen als die Weimarer
Republik bezeichneten, sollte sich gleich am ersten Tage ihres
Bestehens einer fundamentalen Frage stellen: Scheidemann oder
Liebknecht? Beziehungsweise parlamentarische Demokratie oder
sozialistische Räterepublik? Aufgrund dieses Streitpunktes kam es
vielerorts in Deutschland und Europa zu gewalttätigen
Auseinandersetzungen der jeweiligen Befürworter und Gegner zweier
Systeme, die sich selbst als Repräsentanten des Volkes oder
zumindest dessen bezeichneten, was ihnen vermeintlich Unterstützung
zusagte. Doch worin bestanden die
Stärken und die Schwächen der parlamentarischen Demokratie als auch
des Rätesystems? Diese als Notlösung entstandene parlamentarische
Demokratie war offensichtlich den Umständen des Zusammenbruchs der
Monarchie und dem praktisch schon längst verlorenem Kriege zu
verdanken (vgl. Eschenburg 1984, S. 13). Auf der
Nationalversammlung des Jahres 1919 fand diese Regierungsform in
der dort verabschiedeten Verfassung des Deutschen Reichs keine
direkte Erwähnung, sondern ergab sich einzig aus den in der
Reichsverfassung enthaltenen Zusammenhängen (vgl. Artikel 1
Verfassung DR 1919). Strittig ist unter Historikern und Politologen
zudem, ob infolge der Nationalversammlung des Jahres 1919 überhaupt
ein echtes parlamentarisches System eingeführt wurde, da Artikel 48
der Verfassung von Weimar dem Reichspräsidenten eine auf Wahlen
begründete Diktatur zugestand (vgl. Gottschalch 1973, S. 10). In
der Frage des Theorienvergleichs zwischen der parlamentarischen
Demokratie und des Rätesystems lassen
sich vielfältige Medien zu Rate ziehen. Für die Erforschung der
Zeit zwischen der Ausrufung der Republik am 9. November 1918 und
der Verabschiedung der Weimarer Reichsverfassung kommt man nicht um
die Publikationen von Rosa Luxemburg herum, wenn es darum geht,
antidemokratisches Denken in der Entstehungsphase der Weimarer
Republik zu erfassen. Jedoch ist der Begriff der Demokratie
abhängig von der jeweiligen ideologischen Einstellung damaliger
Akteure zu betrachten. So gab es Konzeptionen der Rätedemokratie,
der bürgerlichen - liberalen Demokratie nach Hans Kelsen oder der
sozialen Demokratie nach Max Adler.
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