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Der Zollkodex mit allen rund 260 Artikeln wird ausführlich kommentiert. Miterläutert werden auch die rund 700 Artikel der für Verständnis und Anwendung des Zollkodex unerlässlichen Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO), die Leitlinien der Kommission und die Zollbefreiungsverordnung. Auch die nationalen Bestimmungen, nämlich Zollverwaltungsgesetz und Zollverordnung, werden behandelt.
Im Anhang sind die Zollbefreiungsverordnung und die Regelungen des "Gemeinsamen Versandverfahrens" abgedruckt und erläutert, außerdem ist eine synoptische Übersicht der Vorschriften der AO enthalten, die
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Produktbeschreibung
Der Zollkodex mit allen rund 260 Artikeln wird ausführlich kommentiert. Miterläutert werden auch die rund 700 Artikel der für Verständnis und Anwendung des Zollkodex unerlässlichen Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO), die Leitlinien der Kommission und die Zollbefreiungsverordnung. Auch die nationalen Bestimmungen, nämlich Zollverwaltungsgesetz und Zollverordnung, werden behandelt.
Im Anhang sind die Zollbefreiungsverordnung und die Regelungen des "Gemeinsamen Versandverfahrens" abgedruckt und erläutert, außerdem ist eine synoptische Übersicht der Vorschriften der AO enthalten, die von Zollkodex und ZK-DVO überlagert werden. Ein umfangreiches Stichwortverzeichnis erschließt das Werk zuverlässig.

Das EG-Zollrecht in einem Band: vollständig, verständlich, praxisnah.
Die Neuerungen der 5. Auflage betreffen:
- Vertiefte Kommentierung des "Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten"
- Risikomanagement
- Vorab-Ankunftsanzeigen
- Elektronische Zollabwicklung mit ATLAS und NCTS
- Neuregelungen des "Modernisierten Zollkodex", der spätestens 2013 anzuwenden ist
Weitere Schwerpunkte:
- Zolltarifrecht
- Zollwertrecht
- Warenursprung und Präferenzrecht
- Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung
- Zollschuldrecht
- Billigkeitsmaßnahmen
- Rechtsschutz
Autorenporträt
Das Werk ist unter der Herausgeberschaft von Prof. Dr. Peter Witte wird von insgesamt acht Verfassern bearbeitet, fünf von ihnen kommen von der Zollfachhochschule des Bundes in Münster, zwei sind Finanzrichter, einer ist in Berlin und Brüssel tätig als Rechtsanwalt. Die gerade das Zollrecht kennzeichnende unerlässliche Verbindung von Wissenschaft und Praxis ist damit in besonderer Weise gewährleistet.