Quelle: Wikipedia. Seiten: 58. Kapitel: Europäischer Binnenmarkt,
Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, Europäischer
Stabilitätsmechanismus, Richtlinie 2006/123/EG über
Dienstleistungen im Binnenmarkt, Gemeinsame Handelspolitik,
Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum, Beihilfe, Einheitlicher
Ansprechpartner, Förderprogramme der EU, Europäischer Fonds für
regionale Entwicklung, Europäisches Sozialmodell,
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, Lissabon-Strategie, Europa 2020,
Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Meeresautobahn,
Kommissar für Wirtschaft und Währung, Kommissar für Wettbewerb,
Richtlinie 2004/25/EG betreffend Übernahmeangebote, Kommissar für
Steuern und Zollunion, European Business Register, TACIS, EULAC
Business Summit, Kommissar für Unternehmen und Industrie, Brüsseler
Konkordanz, Kohäsion, Rat für Wirtschaft und Finanzen, Zielregionen
der europäischen Kohäsionspolitik, Binnenmarkt-Informationssystem,
Bananenkrieg, Harmonisierter Verbraucherpreisindex,
Verordnung Nr. 428/2009, Ausschuss für Industrie, Forschung und
Energie, Umsatzsteuerharmonisierung, Kommissar für Handel,
Zollinformationssystem, Kohäsionsfonds, Ausschuss für Binnenmarkt
und Verbraucherschutz, Euro-Plus-Pakt, Ausschuss für
internationalen Handel, Blair-House-Abkommen, Mercosur European
Union Business Forum, Fazilität des mittelfristigen finanziellen
Beistands zur Stützung der Zahlungsbilanzen der Mitgliedstaaten,
Ziel-1-Region, Weltgenusserbe Bayern, Europäisches Wettbewerbsnetz,
Shanghai-Abkommen, Ziel-2-Region, Generaldirektion Steuern und
Zollunion, Intrahandel, Lisbon Agenda Group, Ausschuss für
Wirtschaft und Währung. Auszug: Als Europäische Wirtschafts- und
Währungsunion (EWWU, verkürzt auch Europäische Währungsunion, EWU)
werden die wirtschafts- und währungspolitischen Regelungen der
Europäischen Union bezeichnet. Das Projekt, in der EU eine
Währungsunion mit einer harmonisierten Wirtschaftspolitik
einzurichten, wurde 1990 mit einem Drei-Stufen-Plan eingeleitet und
1999 verwirklicht. Allerdings nehmen derzeit nur 17 der 27
EU-Mitgliedstaaten an der letzten Stufe der EWWU teil. Sie
verwenden den Euro als Zahlungsmittel und koordinieren ihre
Wirtschafts- und Finanzpolitik im Rahmen der Euro-Gruppe. Diese
Ländergruppe, die den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel
verwendet, wird auch als Eurozone bezeichnet. Die übrigen
Mitgliedstaaten der EU haben den Euro noch nicht eingeführt und
beabsichtigen dies teilweise auch nicht. Dennoch nehmen sie
insofern an der EWWU teil, als sie bestimmte grundsätzliche
Vorschriften, etwa die Unabhängigkeit ihrer nationalen
Zentralbanken, umsetzen mussten und bestimmte Bereiche ihrer
Wirtschafts- und Währungspolitik mit den übrigen EU-Staaten
abstimmen. Die Mitgliedstaaten, die an der dritten Stufe der EWWU
teilnehmen, haben ihre geldpolitische Kompetenz auf das Europäische
System der Zentralbanken (ESZB) übertragen. Diesem gehören alle
Zentralbanken der EU-Mitgliedstaaten an, wobei aber bei
entscheidenden Fragen nur die Zentralbanken der Mitgliedstaaten der
Eurozone (die auch als Eurosystem bezeichnet werden) ein
Mitspracherecht haben. An der Spitze des ESZB steht die Europäische
Zentralbank (EZB), die für die Mitgliedstaaten der Eurozone die
Verantwortung für eine zentral gesteuerte Geld- und Währungspolitik
übernimmt. Das Hauptziel der Europäischen Wirtschafts- und
Währungsunion war die Ergänzung des Europäischen Binnenmarkts durch
eine gemeinsame Währung mit hoher Preisniveaustabilität. Die
Entscheidung,...
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