Das Werk macht den Leser fit im bayerischen Landesrecht für das
erste juristische Staatsexamen. Folgende Pflichtfächer werden
behandelt:
- Bayerisches Verfassungsrecht
- Kommunalrecht
- Polizei- und Sicherheitsrecht
- Öffentliches Baurecht
Der Lernstoff wird in komprimierter Form für fortgeschrittene
Studenten und Examenskandidaten aufbereitet. Auch die wichtigen
Querverbindungen zwischen den einzelnen Rechtsgebieten sind
eingehend berücksichtigt.
Die Konzeption spart wertvolle Zeit und gibt Sicherheit bei der
Prüfungsvorbereitung durch:
- Vermittlung des öffentlich-rechtlichen Fachwissens für das erste
Staatsexamen
- Aufbereitung in überschaubaren Lerneinheiten
- Hilfe bei typischen Aufbauproblemen in Klausuren und
Hausarbeit
- Beispiele, Fälle, Graphiken und Schemata
- Querverweise innerhalb der Kapitel und zwischen den einzelnen
Rechtsgebieten
- Ausgewählte Schwerpunktbildung
Die 3. Auflage berücksichtigt die Änderungen des Baugesetzbuches
durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAGBau) und die
Änderungen des Polizeirechts im Polizeiaufgabengesetz (PAG).
Im Abschnitt über das Kommunalrecht wurde das im August 2004 in
Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Kommunalrechts
berücksichtigt, das u.a. Neuerungen im Gemeindewirtschaftsrecht
gebracht hat. So regelt Art. 89 Abs.2a GO künftig die Umwandlung
eines Unternehmens in Form einer Kapitalgesellschaft in ein
Kommunalunternehmen.
Der verfassungsrechtliche Teil wurde durch Anpassung an
zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung und Ergänzung der
Literatur auf den neuesten Stand gebracht.
Im Anschluss an die Neuauflage erscheint demnächst auch ein neu
konzipiertes Klausurenbuch, das 14 Klausuren aus den genannten
Rechtsgebieten auf Examensniveau vorstellt und im Gutachtenstil
löst.
Rezension:
"(...) Insbesondere das vierte Kapitel zum öffentlichen
Baurecht geht über das Bayerische Landesrecht hinaus und kann als
Kurzrepetitorium des Bauplanungsrechts verwendet werden.
Nachdrücklich sei das Werk insbesondere auch zur Vorbereitung auf
die mündlichen Staatsexamina in Bayern empfohlen."
Prof. Dr. Reiner Schmidt, in: Neue ZS für Verwaltungsrecht 2002,
Heft 2, zur 2. Auflage
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