Lebensverlängernde Maßnahmen bei Sterbenden und Patienten mit infauster Prognose auf der Intensivstation
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Ethik, Note: 1,3,
Evangelische Hochschule Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem
Ausbau der Intensivmedizin besitzen wir immer weitreichendere
Möglichkeiten zur Behandlung von Schwerstkranken,
Schwerstverletzten und Schwerstvergifteten.Patienten mit
lebensbedrohlichen Störungen vitaler Körperfunktionen befinden sich
an der Grenze ihrer Existenzmöglichkeit und bedürfen daher einer
fortlaufenden Überwachung, Pflege und Behandlung. Durch die
Verfügbarkeit eines vielfältigen, für den Laien kaum vorstellbaren
personellen und materiellen Aufwands lassen sich so Erfolge
erzielen, an die man noch vor zwei Jahrzehnten kaum zu denken
wagte. Die Lebenserwartung ist so in den letzten 120 Jahren um das
Doppelte angestiegen. Angesichts der Apparatemedizin haben jedoch
viele Patienten Angst vor Verlängerung des Lebens um jeden Preis.
Typische Fragen, die sich an dieser Stelle ergeben, sind
etwa:Sollte eine Lebensverlängerung mit allen Mitteln und
Konsequenzen durchgeführt werden?Und werden neben Prinzipien der
medizinischen Wissenschaft Dimensionen wie Würde der Person,
Selbstbestimmungsrecht, Gemeinwohl und Individualität überhaupt
genügend Beachtung geschenkt? Diese Fragen spiegeln sich in einer
veränderten Einstellung der Menschen zum Tode wieder. War die
klassische große Sorge eines jeden Menschen, unvorbereitet und
überraschend zu sterben, so überwiegt bei vielen heute die Angst
vor einem lange dauernden Leiden, das sinnlos scheint. Ich möchte
herausarbeiten, ob es ethisch vertretbar ist, in allen Fällen alle
medizinisch- technischen Möglichkeiten auszuschöpfen und so das
Leben eines Menschen zu erhalten. Gibt es Situationen, in denen man
einen Menschen sterben lassen darf oder sogar muss?Wann und unter
welchen Umständen darf und soll der Mediziner die Behandlung etwa
mit Operationen, intensivmedizinischen Maßnahmen oder Medikamenten
einstellen oder beschränken, wenn ein Aufhalten des Sterbens nicht
zu erwarten ist? Es gibt kein Patentrezept zur Sicherung der
Menschenrechte in der medizinischen Versorgung. Ziel dieser Arbeit
soll sein, den Weg der Entscheidungsfindung für oder gegen passive
Sterbehilfe unter ethischen Gesichtspunkten zu beleuchten.