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Die Folter
Eine deutsche Rechtsgeschichte
- Einband: Gebunden
- Gebundenes Buch
Produktinformation
- Verlag: Böhlau
- 2004
- Ausstattung/Bilder: 2004. 235 S., 24 Bildtaf.
- Seitenzahl: 235
- Deutsch
- Abmessung: 216mm x 144mm x 20mm
- Gewicht: 492g
- ISBN-13: 9783412146047
- ISBN-10: 3412146048
- Best.Nr.: 12883534
Produktbeschreibung zu "Die Folter"
Beschreibung
Der Autor beschreibt in wissenschaftlich fundierter und gleichzeitig allgemein verständlicher Weise die Entstehung der Folter, ihre Durchsetzung im spätmittelalterlichen Deutschland und die beinahe alltägliche Folterpraxis. Auch die zeitgenössischen Bedenken gegenüber der peinlichen Befragung kommen zur Sprache. Baldauf erklärt zudem, wie die Folter in die Gerichtsordnungen der Frühen Neuzeit aufgenommen wurde undwelche Rolle sie zu dieser Zeit in den Strafprozessen spielte. Die gängigen Foltermethoden und wichtige Folterinstrumente werden ebenfalls erläutert.
Mit der Aufklärung setzten sich im 18. Jahrhundert die Widerstände gegen die Folter allmählich durch. Friedrich der Große läutete schließlich deren Abschaffung ein und im 19. Jahrhundert verschwand sie allmählich, zuletzt in Baden 1831, aus den staatlichen Rechtsordnungen der deutschen Länder.
Inhaltsangabe
25.09.2004
Aus den Plüschsesseln des Rechtsstaats
Eine unhistorische Rechtsgeschichte und ein Ritual mit Schaum: Studien über die Folter
Ist Folter Recht oder Unrecht? Für die Gegenwart liegt die Antwort auf der Hand. Folter ist Unrecht! Das ist eine Aussage, die nicht vom Himmel gefallen ist, sondern den politischen Wünschen, wie unsere heutigen Gesellschaften zu organisieren seien, entspringt. Diese Vorstellungen und Wünsche finden ihren Niederschlag in Gesetzen. Diese Gesetze sind die allgemeinen normativen Vorgaben, mit und an denen die Gerichte arbeiten, um etwa festzustellen, ob ein bestimmtes menschliches Verhalten als Folter zu qualifizieren und dann normgemäß zu bestrafen ist. Folter wird hier also in einem individuellen Fall als Unrecht beurteilt und der Folterer verurteilt. Ein Urteil ist stets die Folge einer Vielzahl von ineinander verschlungenen Abwägungs-, Reflexions-, Konstruktions-, Auslegungsoperationen. Im Gericht wird immer über Unrecht und Recht gestritten, und die Argumente aller Parteien sind der Kommunikationsordnung von Recht und Unrecht unterworfen, nicht derjenigen von richtig und falsch oder abscheulich und wunderbar.
Folter ist …
06.10.2004
Dieter Baldaufs Rechtsgeschichte der Folter hat bei dem Rezensenten
Bruno Preißendörfer den Eindruck hinterlassen, der Autor wisse,
wovon er spreche. Auf "kompakte" sowie "allgemein
verständliche" Art und Weise erläutere Baldauf - anhand der
wichtigsten Gesetzbücher und in der komplementären Darstellung von
Rechtsdenken und Rechtspraxis - "die wichtigsten Stationen der
Rechtsentwicklung" seit dem 14. Jahrhundert, im Laufe derer
sich die Folter vom unentbehrlichen Mittel zur Gewinnung eines -
allein rechtsgültigen - Geständnisses zum angesichts der
"wachsenden Anerkennung des Indizienprozesses"
entbehrlichen gewordenen und für Unrecht erklärten Druckmittel
gewandelt habe. Da für Baldauf die Folter "mit dem modernen
Verständnis der Menschenwürde prinzipiell unvereinbar" sei,
stelle er die Forderung auf, dass ihr Ausschluss aus der
Rechtspraxis "notstandsfest", das heißt ausnahmslos sein
müsse. Bis auf einige "kleinere sprachliche
Unbeholfenheiten" und die "lokalhistorische
Übergewichtung der Stadt Regensburg" hat der Rezensent an
diesem "überschaubaren, lehrreichen und empfehlenswerten"
Buch nichts auszusetzen.
© Perlentaucher Medien GmbH
Rezensionen und Kritik
"Es handelt sich um eine populärwissenschaftliche Darstellung, die Forschungsergebnisse einem breiteren Publikum zugänglich machen möchte. Diese Zielsetzung ist legitim und wünschenswert, besonders dann, wenn das breite Publikum unserer Zeit ein geschichtliches Phänomen völlig missverstehen möchte. Der Autor betreibt Volksaufklärung im besten Sinne." (Dietmar Willoweit, Professor für Deutsche Rechtsgeschichte)
Autorenporträt zu "Dieter Baldauf"
Dieter Baldauf, Rechtsdezernent a. D. der Stadt Regensburg, befasst sich seit langem mit der Rechtsgeschichte der Folter in Deutschland.


























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