Die Deutschen und das Grundgesetz - Steinbeis, Maximilian; Detjen, Marion; Detjen, Stephan

Maximilian Steinbeis Marion Detjen Stephan Detjen 

Die Deutschen und das Grundgesetz

Geschichte und Grenzen unserer Verfassung

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Die Deutschen und das Grundgesetz

Das Grundgesetz ist ein Spiegel unserer Geschichte. Es verbindet die heutige Demokratie mit ihren Wurzeln in der Freiheits- und Einheitsbewegung des 19. Jahrhunderts, es formuliert eine historische Lehre aus dem Niedergang der Weimarer Demokratie, und es reflektiert die zweifache Diktaturerfahrung dieses Jahrhunderts. Immer öfter stößt es inzwischen jedoch an seine Grenzen und immer öfter entsteht dabei der Eindruck, dass der Verfassungsstaat die Realitäten des 21. Jahrhunderts nur noch teilweise erfasst.


Produktinformation

  • Verlag: Pantheon
  • 2009
  • Ausstattung/Bilder: 2009. 394 S.
  • Seitenzahl: 400
  • Deutsch
  • Abmessung: 200mm x 127mm x 34mm
  • Gewicht: 490g
  • ISBN-13: 9783570550847
  • ISBN-10: 3570550842
  • Best.Nr.: 24954270

Perlentaucher-Notiz zur Sueddeutsche Zeitung-Rezension

Anspruchsvoll nicht nur durch seinen Umfang erscheint dieser von Maximilian Steinbeis, Marion Detjen und Stephan Detjen verfasste Band dem Rezensenten Rolf Lamprecht. Der "kühle Blick" der Autoren auf die Verfassung, der Lamprecht auffällt, passt zur kritischen Analyse. Lamprecht kommt richtig ins Schwitzen angesichts der hier vorgelegten Faktenfülle und Informationsdichte. Wenn ihm die Dramaturgie aus Erzählung, höchstrichterlichen Urteilen und Rechtstheorie und -philosophie auch nicht immer aufzugehen scheint, so sind die Antworten, die er in diesem Buch findet, doch meist "ganz konkret".

© Perlentaucher Medien GmbH

Frankfurter Allgemeine Zeitung - RezensionBesprechung von 18.05.2009

Schmucklos, aber schön
Was das jetzt 60 Jahre alte Grundgesetz zu einer ganz besonderen Verfassung macht
Mancher, der am Staat verzweifelt, geht wirklich „bis nach Karlsruhe”. Spätestens dann merkt er, was das Grundgesetz wert ist. Er begegnet einer Verfassung, die erstmals und umfassend Bürgerrechte garantiert – einer, die ihm persönlich Schutz und Halt bietet. Nun wird sie sechzig, die Prominenten gratulieren in Wort und Schrift. Auch die Nutznießer der Magna Charta, die Bürger, dürfen teilhaben. Von fünf Büchern, die um ihre Gunst werben, soll hier die Rede sein.
Die Jubiläumsschriften würdigen das Geburtstagskind – voller Sympathie, aber auch aus kritischer Distanz. Sie nähern sich dem Objekt ihrer Verehrung auf verschiedenen Wegen; jedes der Bücher setzt eigene Akzente. Peter Zolling etwa gibt im Untertitel seines Buches die Richtung an: „Unsere Verfassung – wie sie entstand und was sie ist.” Der pädagogische Ansatz, der da durchschimmert, bestimmt Form und Inhalt. Zolling setzt kein Vorwissen voraus, er sagt selbst, er habe „nicht für Fachleute geschrieben”. Diese Absicht ist durchweg erkennbar. Der promovierte Historiker …

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»Mit den Deutschen und das Grundgesetz (Pantheon) führen Marion Detjen, Stephan Detjen und Maximilian Steinbeis in die Geschichte der deutschen Verfassung ein. Dabei legt das Trio ausdrücklich keine Verfassungsgeschichte von A bis Z vor, sondern widmet sich Facetten - geleitet von generellen Fragen wie dem Verhältnis des Grundgesetzes zu Freiheit, Saat und Demokratie. Die differenzierten Ausführungen der Autoren, die auch auf den Datenschutz und auf den Umgang mit Terrorismus eingehen, machen das Werk zu einer hoch aktuellen Lektüre.« (Börsenblatt)

»Als Einstieg in die wissenschaftliche Debatte ist der Band bestens geeignet.«

»Als Einstieg in die wissenschaftliche Debatte ist der Band bestens geeignet.«
Marion Detjen, 1969 in München geboren, studierte von 1989 bis 1995 Geschichte, Germanistik und Romanistik in Berlin und München. Sie arbeitete als Lehrerin und Ausstellungsmacherin und veröffentlichte neben zahlreichen Aufsätzen zu historischen und politischen Themen das Buch "Zum Staatsfeind ernannt. Widerstand, Resistenz und Verweigerung gegen das NS-Regime in München" (1998). Sie lebt mit ihrem Mann und zwei Töchtern in Berlin.

Stephan Detjen, geb. 1965, hat Rechtswissenschaften und Geschichte studiert. Er berichtete als Journalist vom Bundesverfassungsgericht und war Parlamentskorrespondent des "DeutschlandRadios" in Berlin. Seit Juni 2008 ist er Chefredakteur des Deutschlandfunks.Maximilian Steinbeis, geb. 1970, studierte Jura und war Politikredakteur und Parlamentskorrespondent des "Handelsblatts". Er arbeitet zur Zeit als freier Journalist und Autor.

Leseprobe zu "Die Deutschen und das Grundgesetz"

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Leseprobe zu "Die Deutschen und das Grundgesetz"

Vor über zehn Jahren haben wir schon einmal den Versuch unternommen, die Geschichte des Grundgesetzes zu erzählen. Anlass war der 50. Geburtstag der Verfassung, den wir mit einer Ausstellung im Bundesverfassungsgericht würdigen wollten. Wir stiegen in die Archive und fanden dort Bilder, Gegenstände und Texte, die das halbe Jahrhundert bundesdeutscher Verfassungsgeschichte greifbar und gegenwärtig machten - den Pass von Wilhelm Elfes beispielsweise oder das Schulzimmerkreuz aus dem Kruzifixurteil von 1995.

Wie wir diese Geschichte erzählen wollten, schien uns und allen Beteiligten damals auf der Hand zu liegen: Es konnte sich nur um eine Erfolgsgeschichte handeln. Sie begann 1945 zwischen den Trümmer- und Leichenbergen des von Deutschland verschuldeten Zweiten Weltkriegs und mündete in die unverhoffte Wiederherstellung der geeinten, demokratisch und friedfertig gewordenen deutschen Nation. Der Aufstieg des Grundgesetzes vom Aschenputtel zur Königin hatte etwas Märchenhaftes.

Zehn Jahre später, vor dem 60. Jahrestag, schien nichts näher zu liegen als eine Neuauflage dieser Ausstellung und des Begleitbandes - um zwei oder drei Kapitel erweitert, die das inzwischen Geschehene behandeln sollten. Doch bei näherem Hinsehen stellte sich heraus, dass es so nicht gehen würde. Der Erzählbogen von 1949 bis 1999 ließ sich nicht einfach um zehn Jahre verlängern. Die Frage, ob die deutsche Nation mit dem Grundgesetz endlich zu einer freiheitlichen und demokratischen, ihr Einheit und Identität verleihenden Verfassung gefunden hatte, erschien uns aus heutiger Perspektive nicht mehr adäquat. Vielleicht ist sie es nie gewesen.

Das jüngste Jahrzehnt der Geschichte des Grundgesetzes war ereignisreich: Der globale Terror konfrontierte das Verfassungsrecht mit der Frage nach dem Ausnahmezustand, in dem das höchste Gut der Verfassung - die Menschenwürde - nicht mehr unangefochten vor Relativierungen und Einschränkungen geschützt ist. Die Europäische Union unternimmt gerade den Versuch, sich ihrerseits eine Verfassung zu geben, die sich über die Verfassungsordnungen der Mitgliedsstaaten wölbt. Nationales Recht wird mehr und mehr vom europäischen Gemeinschaftsrecht durchdrungen und in weiten Teilen faktisch ersetzt. Darüber hinaus ist weltweit eine Vielzahl neuartiger Rechtsordnungen entstanden, die Autorität und innere Rationalität nationalstaatlicher Normen in Frage stellen: etwa die von internationalen Anwaltsfirmen entwickelten Regeln für den weltweiten Handel, die im Internet etablierten Verhaltenscodices einer globalen Netzgemeinschaft und die Regelwerke zwischenstaatlicher Organisationen wie der Welthandelsorganisation (WTO) und der Vereinten Nationen.

Aber auch das Verhältnis der Deutschen zu ihrer Verfassung hat sich verändert. Die Klage über die "Erosion des Verfassungsstaates" ist zum festen Topos rechtswissenschaftlicher und verfassungspolitischer Debatten geworden. Allerdings wird je nach Blickwinkel sehr Unterschiedliches beklagt: aus konservativer Perspektive etwa das verlorene Leitbild von Ehe und Familie, der Abfall vom "christlich-abendländischen" Selbstverständnis des Grundgesetzes, die Überbetonung individueller Grundrechte, wo doch der Bürger nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten habe; aus fortschrittlich-liberaler Sicht hingegen die Aushöhlung der individuellen Grundrechte beim Datenschutz, im Asylrecht, im global koordinierten Kampf gegen den Terror; und aus kapitalismuskritischer Perspektive die Politik der Privatisierung und Deregulierung, die die Deutschen den entfesselten Kräften der globalisierten Wirtschafts- und Finanzwelt ausliefere, obwohl sich das Grundgesetz auf keine Eigentumsordnung festlege, aber den Sozialstaat als einen Eckpfeiler deutscher Staatlichkeit nenne.

All diese Klagen drücken ein Leiden an den Widersprüchen zwischen der (unterschiedlich wahrgenommenen) Verfassungswirklichkeit, also der politischen Realität, und dem (ebenso unterschiedlich interpretierten) Verfassungstext aus. Das Grundgesetz wird aus dieser Perspektive zum unerreichten Maßstab für eine als defizitär empfundene Politik. Daneben regt sich inzwischen aber auch eine Kritik, die auf viel grundsätzlichere Weise den staats-organisationsrechtlichen Bestand der Verfassungsordnung selbst trifft: Immer mehr Menschen äußern prinzipielle Zweifel an der Demokratie als Staatsform; in den neuen Bundesländern sind die Skeptiker mittlerweile relativ in der Mehrheit. Das Vertrauen schwindet, dass die vom Grundgesetz konstituierten Institutionen und Verfahren überhaupt in der Lage sind, gute und tatkräftige Politik hervorzubringen.

1999 war die Frage: "In bester Verfassung?!", die der Jubiläumsausstellung im Bundesverfassungsgericht den Titel lieh, allenfalls eine rhetorische Frage. Auch für diejenigen, die eine Wiedervereinigung nach Artikel 146 GG - also durch eine neue gesamtdeutsche Verfassung - dem "Beitritt" der ostdeutschen Bundesländer zum Geltungsbereich des Grundgesetzes vorgezogen hätten, waren zumeist andere Gründe maßgeblich als etwa eine prinzipielle Unzufriedenheit mit dem Grundgesetz, das sich als Regelwerk in vierzig Jahren bewährt und sogar einen neuartigen, mit der Einbindung in den Westen kompatiblen deutschen Patriotismus - den "Verfassungspatriotismus" - hervorgebracht hatte. Heute wirken die Bekenntnisse zum Verfassungspatriotismus deutlich verhaltener, und die Frage, ob Deutschland noch "in bester Verfassung" sei, wird ernsthaft gestellt, zuweilen sogar verneint. So titelte der Spiegel 2003: "Die verstaubte Verfassung. Wie das Grundgesetz Reformen blockiert", und der Spiegel-Redakteur Thomas Darnstädt forderte 2006, das Grundgesetz durch eine komplett neue Verfassung zu ersetzen: "Keiner, der sich auskennt, glaubt daran, dass mit dieser Verfassung die schleudernde Industrienation noch zu managen ist." Selbst eher bewahrende und vorsichtige Staatsrechtsprofessoren, die derart spektakuläre Zeitdiagnosen und Zukunftsprognosen ablehnen, können sich des Eindrucks einer "Verfassungsdämmerung" nicht erwehren und denken über Endlichkeit und Vergänglichkeit von Rechtsordnungen nach.

Wie eine neue Verfassung allerdings aussehen könnte, bleibt in diesen Diskussionen bemerkenswert vage. Das "Ende der Verfassung" wird denkbar - nicht aber das, was danach kommen könnte. Niemand präsentiert konkrete Alternativen, die an die Stelle des Grundgesetzes treten könnten. Eine umfassende Zukunftsperspektive für ganz neue Verfassungsentwicklungen bietet allein die europäische Integration: Wenn die europäische Rechtsordnung nicht mehr als zwischenstaatliches Arrangement oder Instrument einer unkontrollierbaren Bürokratie missverstanden werden würde, könnte sie als "Verfassung" ganz neuen Typs wirken und wohl große Teile des Vakuums füllen, das durch die schwindende Problemlösungskompetenz des Grundgesetzes entsteht. Dies wäre nicht sein Ende: Die verbindlichen, rechtlichen Regelwerke, die die nationalstaatlichen Verfassungen in Europa ihren Bürgern und Institutionen geben, blieben bestehen. Aber es wäre doch das Ende unseres herkömmlichen Verständnisses vom Grundgesetz: Seinen Nimbus als alles überwölbende, alles durchdringende, Legitimation, Identität und Gemeinschaft stiftende Ordnung würde es verlieren.

Doch gerade für Europa und eine europäische Verfassung können sich die Menschen nur schwer erwärmen. Seit dem Scheitern der Referenden über die EU-Verfassung in Frankreich und den Niederlanden 2005 steckt die Konstitutionalisierung Europas in einer tiefen Krise. Die verantwortlichen Politiker vermeiden das Wort "Verfassung" in Bezug auf die europäischen Verträge inzwischen wie der Teufel das Weihwasser.

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