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Seit Einführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) 2007 haben Mütter und Väter die Möglichkeit, in den ersten zwölf Monaten nach der Geburt eines Kindes Elterngeld zu beziehen. 2009 traten die ersten Änderungen in Kraft. Dazu zählen die Einführung einer Mindestbezugsdauer für das Elterngeld, die Änderung des Elterngeldantrags, die Einbeziehung der Großeltern in den Kreis der Elternzeitberechtigten und die Nichtberücksichtigung von Wehr- und Zivildienstzeiten bei der Ermittlung des Erwerbseinkommens im Bemessungszeitraum.
Der Basiskommentar stellt verständlich aufbereitet
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Produktbeschreibung
Seit Einführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) 2007 haben Mütter und Väter die Möglichkeit, in den ersten zwölf Monaten nach der Geburt eines Kindes Elterngeld zu beziehen. 2009 traten die ersten Änderungen in Kraft. Dazu zählen die Einführung einer Mindestbezugsdauer für das Elterngeld, die Änderung des Elterngeldantrags, die Einbeziehung der Großeltern in den Kreis der Elternzeitberechtigten und die Nichtberücksichtigung von Wehr- und Zivildienstzeiten bei der Ermittlung des Erwerbseinkommens im Bemessungszeitraum.

Der Basiskommentar stellt verständlich aufbereitet alle neuen Regelungen des BEEG dar, informiert über aktuelle Entwicklungen, erläutert Übergangsfristen, dokumentiert die neueste Rechtsprechung und beantwortet u. a. folgende Fragen:

- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der
Elternzeitanspruch auch für Großeltern besteht?
- Wann gibt es welche Zulagen?
- Welche Ansprüche haben Alleinerziehende?
- Wie berechnet sich die individuelle Höhe des Elterngeldes?
- Welche Beteiligungsrechte haben Betriebs- und Personalräte?

Inhaltsübersichten und Zwischenüberschriften gewährleisten den schnellen Zugriff auf die gesuchten Informationen. Zitierte Entscheidungen und Fremdliteratur werden in Fußnoten übersichtlich dargestellt und ermöglichen so einen lesefreundlichen Einstieg in Gesetzestexte und Entscheidungen.
Autorenporträt
Inge Böttcher ist Rechtsanwältin in Delmenhorst. Sie ist als Referentin in der Erwachsenenbildung mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht, Betriebsverfassung und Frauen tätig.