'Beleidigung' - Materialien zur Kritik eines justiziellen Phantomdelikts
Essay aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Strafrecht, -, 0
Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Dieses
Bändchen enthält drei meiner im GRIN-Verlag erschienen Netztexte
(2007). Sie lassen sich leicht über diesen Link Die hier
unverändert gedruckten Beiträge werden durch drei ebenfalls bisher
ungedruckte praxisbezogene kurze und engagierte Netztexte zum
virtuellen oder Phantomdelikt Beleidigung (
185 StGB) ergänzt: wobei mein Schlußwort (37-47), ohne daß ich
beanspruche, revolutionär oder ein Revolutionär zu sein, künftig
durchaus auch publizistisch gut aufgehoben sein könnte in jeder
Neuauflage des (inzwischen lange vergriffenen) roten Freisprüche
-Sammelbands[ (hrgg. von H.M. Enzensberger, suhrkamp taschenbuch
111, ²1973, 483 p.) Niemand muß Revolutionär noch revolutionär
sein/werden, um den gesamten Justizapparat im heutigen Deutschland
für so höchst reformbedürftig wie nachhaltig und systemimmanent
gesehn - reformunfähig zu halten. Bleibt in concretozu den Texten
in diesem Bändchen noch dreierlei nachzutragen: (1.) können auch
die hier dokumentierten und kritisch kommentierten unscheinbaren
Oberflächenerscheinungen , so Siegfried Kracauers
kulturhistorischer Hinweis (1927), geeignet sein, den Ort, den eine
Epoche im Geschichtsprozeß einnimmt, schlagender zu bestimmen als
die diversen zeitgeistigen Urteile der Epoche über sich selbst ;
(2.) ist das im ersten Text zum Phantomdelikt Beleidigung positiv
hervorgehobene Bad Kreuznacher Landgerichtsurteil auf Betreiben von
Generalstaatsanwaltschaft und Oberlandesgericht Koblenz inzwischen
kassiert worden. Beide angeklagte Volljuristen wurden inzwischen
nach OLG-Revision von derselben Richterperson (Vorsitzendem
Landgerichter B.) bei unveränderter Sachlage verknackt ; (3.) ist
ein weiterer derzeit unauflösbarer Widerspruch (nicht nur meine)
Justizkritik heuer grad denen leider unzugänglich, die ihrer als
professionell tätige Jurist(inn)en so dringlich bedürfen, weil in
zwei Semestern hurtig reingezogene repetitorische
Deduktionsmechaniken wohl als Voraussetzung zum Eintritt in den
Staatsdienst ausreichen (mögen), gleichwohl jedes
humanintellektuelle und sozialmoralische Verständnis von Gesetz,
Recht und Gerechtigkeit vermissen lassen (müssen).
Richard Albrecht (1945) ist Sozialwissenschaftler, Bürgerrechtler und Autor. Er lebt als unabhängiger kulturanalytischer Sozialpsychologe, reflexivhistorisch arbeitender Sozialforscher und freier sozialwissenschaftlicher Literat in Bad Münstereifel. Richard Albrecht ist Editor der Netzseite eingreifendes-denken.net.
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