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Gemäß dem Embryonenschutzgesetz musste das deutsche Stammzellgesetz von 2002 die Gewinnung embryonaler Stammzellen untersagen. Es lässt jedoch den Import embryonaler Stammzellen aus dem Ausland, die vor dem 1. Januar 2002 isoliert wurden, unter bestimmten Voraussetzungen zu. In dieser Form stellt es einen politisch errungenen Kompromiss zwischen Embryonenschutz und Forschungsfreiheit dar. Die Verschiebung des Stichtags im Jahr 2008 auf den 1. Mai 2007 bewies jedoch deutlich die Unhaltbarkeit eines solchen Kompromisses. In diesem Werk wird nach einer biologischen, rechtlichen und ethischen…mehr

Produktbeschreibung
Gemäß dem Embryonenschutzgesetz musste das deutsche Stammzellgesetz von 2002 die Gewinnung embryonaler Stammzellen untersagen. Es lässt jedoch den Import embryonaler Stammzellen aus dem Ausland, die vor dem 1. Januar 2002 isoliert wurden, unter bestimmten Voraussetzungen zu. In dieser Form stellt es einen politisch errungenen Kompromiss zwischen Embryonenschutz und Forschungsfreiheit dar. Die Verschiebung des Stichtags im Jahr 2008 auf den 1. Mai 2007 bewies jedoch deutlich die Unhaltbarkeit eines solchen Kompromisses. In diesem Werk wird nach einer biologischen, rechtlichen und ethischen Grundlegung die Entstehung des Gesetzes nachgezeichnet, dabei wird ein Schwerpunkt auf die von Kirche und Öffentlichkeit beeinflussten Bundestagsdebatten gelegt. Anschließend wird die gesetzliche Regelung selbst moraltheologisch untersucht. Die Menschenwürde und das daraus resultierende Lebensrecht bleiben gegen andere Güter unabwägbar. Darum ist der Import embryonaler Stammzellen als die Verwendung biologischen Materials unerlaubten Ursprungs ethisch mindestens bedenklich.
Autorenporträt
Die Diplom-Theologin wurde 1983 in Münster (Westf.) geboren und studierte Katholische Theologie in Sankt Georgen (Frankfurt am Main) sowie an der Gregoriana (Rom, Italien). Derzeit ist sie für die Schwangerschaftskonfliktberatung Die BIRKE e.V. (Heidelberg) in der Informationsarbeit tätig.