Im Mai 2008 wurde der Regierungsentwurf zum
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) veröffentlicht. Dieser
Entwurf kündigt die größte Reform der handelsrechtlichen
Bilanzierung in Deutschland seit mehr als 20 Jahren an.
Ausgewiesene Zielsetzung des Änderungsgesetzes ist die
Modernisierung der handelsrechtlichen Bilanzierung und die
Annäherung an die internationale Bilanzierungspraxis. Darüber
hinaus setzt es zwei EG-Richtlinien um, die wesentlichen Einfluss
auf die Bereiche Abschlussprüfung und Corporate Governance nehmen.
Betroffen von der Änderung sind nahezu alle
bilanzierungspflichtigen Unternehmen.
Die erneuerten Regelungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) werden den
alten Regelungen synoptisch gegenübergestellt. Das ermöglicht dem
Nutzer, sich schnell über die Änderungen und deren systemischen
Zusammenhang zu informieren.
Im Mai 2009 ist nach jahrelanger Vorarbeit das Gesetz zur
Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) in Kraft getreten. Dieses
Gesetz markiert die weitreichendste Reform des Handelsbilanzrechts
seit der 1985 erfolgten Verabschiedung des
Bilanzrichtliniengesetzes (BiRiLiG). Ausgewiesenes Ziel des BilMoG
ist es, das HGB-Bilanzrecht zu einer dauerhaften, vollwertigen und
im Verhältnis zu den International Financial Reporting Standards
(IFRS) kostengünstigeren und einfacheren Alternative
weiterzuentwickeln. Darüber hinaus setzt es zwei EG-Richtlinien um,
die wesentlichen Einfluss auf die Bereiche Abschlussprüfung und
Corporate Governance nehmen. Betroffen von der Änderung sind nahezu
alle bilanzierungspflichtigen Unternehmen.
Die erneuerten Regelungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) werden den
alten Regelungen synoptisch gegenübergestellt. Das ermöglicht dem
Nutzer, sich schnell über die Änderungen und deren systemischen
Zusammenhang zu informieren.
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