Schutz vor Abschiebung bei drohender Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe
Refoulement-Verbote im Völkerrecht und im deutschen Recht unter besonderer Berücksichtigung von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Artikel 1 des Grundgesetzes. Diss.
Schutz vor Abschiebung bei drohender Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe
Viele Staaten haben in den letzten Jahren die Voraussetzungen für
die Gewährung politischen Asyls verschärft. Dadurch gewinnen andere
Normen, die der Rückführung in ein bestimmtes Land entgegenstehen
können, an praktischer Bedeutung. Dies gilt insbesondere für das
Verbot der Abschiebung bei drohender Folter oder Mißhandlung, das
sich u.a. aus dem Folterverbot des Art. 3 EMRK und der
Menschenwürdegarantie des Art. 1 GG ableiten läßt. Die Arbeit
stellt die Abschiebungsrelevanz dieser Normen ausführlich dar und
zeigt, welche Bindungen materiell- und verfahrensrechtlicher Natur
daraus zu folgern sind. Die Ausgestaltung der nach deutschem
Verfahrensrecht gegebenen Rechtsbehelfe wird dargestellt und
kritisiert. Außerdem werden die Möglichkeiten beschrieben, auf
internationaler Ebene Rechtsschutz zu erlangen.
Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht Bd.126
Best.Nr. des Verlages: 10535594
Deutsch
Abmessung: 241mm x 163mm x 18mm
Gewicht: 568g
ISBN-13: 9783540610601
ISBN-10: 354061060X
Best.Nr.: 06515141
Inhaltsangabe
Inhaltsübersicht: Einführung: Das Problem.- Gegenstand der Untersuchung.- Terminologische Bemerkungen.- Abgrenzung.- Systematik.- Verbot der Abschiebung nach Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention: Begründung.- Voraussetzungen für den Schutz vor Abschiebung nach Artikel 3 EMRK.- Schranken.- Besondere Fallgestaltungen.- Verfahrensrechtliche Durchsetzung.- Zusammenfassende Würdigung der Abschiebungsentscheidungen des Gerichtshofs.- Weitere völkerrechtliche Abschiebungsverbote: Universelles Völkerrecht.- Regionale völkerrechtliche Abkommen.- Abschiebungsverbote im deutschen Recht: Artikel 16 a Absatz 1 Grundgesetz.- Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz.- 53 Absatz 1 Ausländergesetz.- Verfahrensmäßige Durchsetzung des Schutzes vor Abschiebung nach deutschem Recht: Schutz ohne Asylverfahren.- Schutz durch ein Asylverfahren.- Schutz nach erfolglosem Asylverfahren.- Schutz gegen andere Arten zwangsweiser Rückführung.- Rechtsschutz durch Bundesverfassungsgericht und ERMK-Institutionen.
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