Ausbildung gestalten. Fotograf/Fotografin - BiBB, BiBB (Hrsg.)

BiBB BiBB (Hrsg.) 

Ausbildung gestalten. Fotograf/Fotografin

Umsetzungshilfen und Praxistipps

Broschiertes Schulbuch
 
versandkostenfrei
innerhalb Deutschlands
22 ebmiles sammeln
EUR 21,50
Sofort lieferbar
Alle Preise inkl. MwSt.
Bewerten Empfehlen Merken Auf Lieblingsliste


Fotograf/Fotografin

Fotografen und Fotografinnen halten mit der Kamera individuelle Eindrücke von Menschen oder der Natur, von Ereignissen oder von Gegenständen fest und bearbeiten die Ergebnisse anschließend im Fotolabor bzw. am Bildschirm. Sie arbeiten in den Schwerpunkten Porträtfotografie, Produktfotografie, Industrie- und Architekturfotografie oder Wissenschaftsfotografie.
Fotografen und Fotografinnen arbeiten im fotografischen Gewerbe, z.B. in Fotostudios. Auch große Zeitungsverlage beschäftigen eigene Pressefotografen und -fotografinnen. Mitunter sind sie auch im Fotoeinzelhandel oder in industriellen Fotogroßlabors beschäftigt. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Pressedienste bzw. –agenturen, Bildarchivdienste und Werbe- und Medienagenturen.


Produktinformation

  • Ausbildung gestalten
  • Verlag: Bertelsmann, Bielefeld
  • 2010
  • Ausstattung/Bilder: 2010. 120 S.
  • Seitenzahl: 121
  • Ausbildung gestalten
  • Best.Nr. des Verlages: E157
  • Deutsch
  • Abmessung: 301mm x 212mm x 10mm
  • Gewicht: 460g
  • ISBN-13: 9783763942251
  • ISBN-10: 3763942254
  • Best.Nr.: 26762212
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) ist das anerkannte Kompetenzzentrum zur Erforschung und Weiterentwicklung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Deutschland.

Leseprobe zu "Fotograf/Fotografin"

Bitte klicken Sie auf die Navigation oder das Artikelbild, um in Fotograf/Fotografin zu blättern!



Leseprobe zu "Fotograf/Fotografin" von BiBB BiBB (Hrsg.)

§ 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild (S. 16-17)

Absatz 1 (1)

Gegenstand der Berufsbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (beru? iche Handlungsfähigkeit). Eine von dem Ausbildungsrahmenplan abweichende Organisation der Ausbildung ist insbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.

Der Ausbildungsrahmenplan bildet die Grundlage für die betriebliche Ausbildung. Er listet die Ausbildungsinhalte auf, die in den Ausbildungsbetrieben zu vermitteln sind. Die Ausbildungsinhalte sind in Form von zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten beschrieben.

Die Beschreibung der zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten orientiert sich an beruflichen Aufgabenstellungen und den damit verbundenen Tätigkeiten. Die Qualifikationen weisen somit einen deutlich erkennbaren Bezug zu den im Betrieb vorkommenden beruflichen Handlungen auf. Auf diese Weise erhalten die Ausbilder und Ausbilderinnen eine übersicht darüber, was sie vermitteln und wozu die Auszubildenden befähigt werden sollen. Die zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten beschreiben die Gesellenqualifikation von Fotografen und Fotografinnen, die Wege und Methoden die dazu führen, bleiben den Ausbildern und Ausbilderinnen überlassen.

Die Ausbildungsinhalte im Ausbildungsrahmenplan beschreiben Mindestanforderungen. Die Vermittlung ist von allen Ausbildungsbetrieben sicherzustellen. Die Ausbildungsbetriebe können hinsichtlich Vermittlungstiefe und Vermittlungsbreite des Ausbildungsinhaltes über die Mindestanforderungen hinaus ausbilden, wenn die individuellen Lernfortschritte der Auszubildenden dies erlauben und die betriebsspezifischen Gegebenheiten es zulassen oder gar erfordern. Können Ausbildungsbetriebe nicht sämtliche Qualifikationen vermitteln, ist deren Vermittlung z. B. im Wege der Verbundausbildung sicherzustellen.

Dies kann auch im Rahmen von Kooperationen zwischen Betrieben geschehen. Damit auch betriebsbedingte Besonderheiten bei der Ausbildung berücksichtigt werden können, wurde in die Ausbildungsverordnung eine sogenannte Flexibilitätsklausel aufgenommen, um deutlich zu machen, dass zwar die zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten obligatorisch sind, aber von der Reihenfolge und insoweit auch von dem im Ausbildungsrahmenplan vorgegebenen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang abgewichen werden kann: "Eine von dem Ausbildungsrahmenplan abweichende Organisation der Ausbildung ist insbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern", (§ 4 Abs. 1).

Der Ausbildungsrahmenplan für die betriebliche Ausbildung und der Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht sind inhaltlich und zeitlich aufeinander abgestimmt. Es empfiehlt sich, dass Ausbilder und Ausbilderinnen sowie Berufsschullehrer und Berufsschullehrerinnen im Rahmen der Lernortkooperation regelmäßig zusammentreffen und sich beraten. Auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans werden vom Ausbildenden die betrieblichen Ausbildungspläne erarbeitet, welche die organisatorische und fachliche Durchführung der Ausbildung betriebsspezifisch regeln.

Die Vermittlung zusätzlicher Ausbildungsinhalte, deren Einbeziehung sich als notwendig herausstellen kann, ist auch möglich, wenn sich aufgrund der technischen oder arbeitsorganisatorischen Entwicklung weitere Anforderungen an Fotografen und Fotografinnen ergeben, die in diesem Ausbildungsrahmenplan nicht genannt sind.

Mehr von