Augustinus, De civitate dei - Augustinus, Aurelius

Aurelius Augustinus 

Augustinus, De civitate dei

Z. Tl. in engl. Sprache

Hrsg. v. Christoph Horn
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Augustinus, De civitate dei

Im deutschen Sprachraum ist Augustinus De civitate dei bislang selten präzise interpretiert worden, und dies, obwohl es sich um ein Schlüsselwerk der antiken wie der mittelalterlichen Ethik, der Staats-und der Geschichtsphilosophie handelt. Sein Einfluss ist so erheblich, dass man das Staatsdenken des Mittelalters als Politischen Augustinismus bezeichnen könnte. Im Mittelpunkt des Werks steht die Unterscheidung zweier ethischer Grundorientierungen, die u. a. zu einer pointierten Zwei-Reiche-Lehre und zu einer markanten Geschichtsinterpretation ausformuliert werden.Der vorliegende Band, der Beiträge von Fachleuten aus dem In- und Ausland vereinigt, will eine detaillierte argument- wie quellenbezogene Analyse des großen und schwierigen Werkes (wie Augustinus selbst sagt) bieten.


Produktinformation

  • Verlag: Akademie-Verlag
  • 1997
  • 1997.
  • Ausstattung/Bilder: VII, 308 S.
  • Klassiker Auslegen Bd.11
  • Deutsch
  • Abmessung: 305mm x 215mm x 27mm
  • Gewicht: 454g
  • ISBN-13: 9783050028712
  • ISBN-10: 3050028718
  • Best.Nr.: 07192856
"Die Bände der Reihe Klassiker auslegen dürften zu den standardmäßig verwendeten Hilfsmitteln in der Lehre gehören; sie beweisen nicht zuletzt, daß es in der Philosophie nicht wirklich ohne Klassiker geht [...]." Till Kinzel in: Informationsmittel, November 2011 (http://ifb.bsz-bw.de/bsz338879773rez-1.pdf)

"Die Bände der Reihe Klassiker auslegen dürften zu den standardmäßig verwendeten Hilfsmitteln in der Lehre gehören; sie beweisen nicht zuletzt, daß es in der Philosophie nicht wirklich ohne Klassiker geht [...]." Till Kinzel in: Informationsmittel, November 2011
Christoph Horn, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn


Leseprobe zu "Augustinus, De civitate dei" von Aurelius Augustinus

2.1 Sittliche Haltung (virtus/pietas) und Ruhm (gloria) (S. 26-27)

Nach gängiger römischer Auffassung hatte Geschichtsschreibung die Aufgabe, durch die erzählende Vergegenwärtigung bemerkenswerter Gestalten der Vergangenheit und die Herausarbeitung ihrer Tugenden und Laster dem Leser moralische Maßstäbe und Verhaltensrichtlinien für sein eigenes Leben zu vermitteln. Geschichtsschreibung hat damit durch die Präsentation solcher Beispiele (exempla) als Lehrerin für das Leben (magistra vitae) eine auf die Gegenwart des Lesers gerichtete, moralisch- erzieherische Funktion (Livius in der Praefatio zu Ab urbe condita).

Diese Exempla-Technik wird von Augustin aufgegriffen, und er analysiert traditionelle Prototypen römischer Tugend aus seiner (nicht nur polemischen) Perspektive. Drei ausgewählte Beispiele sollen dies verdeutlichen.

In den Kapiteln I 16–27 geht Augustin auf das Problem ein, daß während der Einnahme Roms im Jahre 410 christliche Frauen vergewaltigt worden waren, insbesondere auch solche, welche ihre Jungfräulichkeit Gott geweiht hatten. Aus Verzweiflung begingen manche von ihnen Selbstmord. Augustin legt in I 18 dar, daß diese Frauen schuldlos seien und daher ihre wahre innere Jungfräulichkeit bewahrt hätten, so daß keine Sühnung durch Selbstmord nötig gewesen wäre. In diesem Zusammenhang nimmt er sich in Kapitel I 19 eine berühmte pagane Entsprechung vor, Lucretia, eine vornehme, verheiratete Römerin, die von Sextus Tarquinius, dem Sohn des letzten römischen Königs Lucius Tarquinius Superbus, vergewaltigt worden war (Livius 1,58). Obgleich ihre Familie sie von jeder Schuld freispricht, meint Lucretia, ihre Unschuld durch ihren Selbstmord beweisen zu müssen, damit ihr niemand geheime Einwilligung in die Vergewaltigung und damit Ehebruch unterstellen könne.

Augustin wertet dieses traditionelle Musterbeispiel römischer Keuschheit (Livius 1,57,10 castitas, 1,58,5.7 pudicitia, vgl. auch Cicero, De re publica 2,25,46) um, indem er unter Berücksichtigung legaler, moralischer und psychologischer Aspekte Lucretia widersprüchliches Verhalten nachweist: Entweder ist sie unschuldig und hat ein reines Gewissen, dann hat sie unrecht gehandelt, indem sie durch ihren Selbstmord eine Unschuldige tötete, oder aber sie ist schuldig, da sie sich die Vergewaltigung gerne gefallen ließ. Dann ist ihre Selbsttötung eine gerechte Strafe, aber ihre Keuschheit dahin, da sie somit eine Ehebrecherin wäre. Augustin will zeigen, daß Lucretia nicht aus Liebe zur Keuschheit, sondern aus schwächlichem Schamgefühl heraus Selbstmord begangen hat, von ihr anerkannte äußere Wertmaßstäbe treiben sie in dieses moralische Dilemma.

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