Bauten und Anlagen der 1960er und 1970er Jahre - ein ungeliebtes Erbe?
Die 1960er und 1970er Jahre können im Rückblick als große
Jahrzehnte des öffentlichen wie des privaten Wohnungsbaus, des
Sakralbaus und des öffentlichen Verwaltungs- und Kulturbaus in
Deutschland bezeichnet werden. Dieser Zeitraum markiert für beide
deutsche Staaten eine entscheidende Umbruch- und
Neuorientierungsphase, gekennzeichnet durch ein intensives
Beziehungsgeflecht von Mensch und Technik, gravierender politischer
und gesellschaftlicher Veränderungen, sowie technischer und
wissenschaftlicher Neuerungen. Die zeitgenössische
Architekturproduktion blieb von diesen Entwicklungen nicht
unberührt.
Es entstanden an vielen Orten herausragende bauliche Zeugnisse
einer auch international an Bedeutung gewinnenden neuen
Architektengeneration. Sie prägen bis heute das jeweilige Stadtbild
entscheidend mit und erhielten zum Teil sogar internationale
Anerkennung.
Mittlerweile sind die Bauten der zweiten Nachkriegsmoderne in die
Jahre gekommen: Mangelnde Baupflege, konstruktive Mängel,
veränderte energetische Standards, aber auch demographische und
sozioökonomische Entwicklungen setzen dem baukulturellen Erbe
erheblich zu. Bei den sogenannten Großstrukturen wie den
zahlreichen Siedlungen und Trabantenstädten fehlt heute oft die
Akzeptanz in der breiten Öffentlichkeit, die oftmals noch
überlagert wird von sozialen Problemstellungen. In Zeiten leerer
Kassen besteht die Gefahr der Entstellung durch stark verändernde
Sanierungen der Bausubstanz bis hin zu gänzlichem Verlust durch
Abbruch und Ersatz.
Gerade auch die demographischen Veränderungen der letzten
Jahrzehnte bedeuten für die zahlreichen, oft herausragenden
Kultur-, Sakral- und Schul/Hochschulbauten jener Epoche eine
existenzielle Gefahr. Aber auch private Bauträger sind
beispielsweise durch veränderte energetische Standards mit
notwendigen und kostspieligen Sanierungsanforderungen an ihren
Immobilien konfrontiert.
Wie stark ist der historische Quellenwert eines Denkmals mit seiner
Orginalsubstanz verbunden, und wie lebendig , d.h. wie
veränderungsfähig darf ein Denkmal letztendlich sein?
Gibt es gar ein Recht auf Veränderung - oder haben für die
Zeugnisse der hier interessierenden Epoche die gleichen Regeln
denkmalpflegerischen Umgangs mit ihrer Substanz zu gelten wie für
die baulichen Zeugnisse aus früheren Epochen?
Welche Auswahl-Kriterien gibt es angesichts der Fülle des
seinerzeit Produzierten ?
Wo sollten die Schwerpunkte der Forschung liegen?
Dr. Ulrich Krings, geboren 1942, Kunsthistoriker, bis 2005 leitender Stadtkonservator in Köln, langjähriges Mitglied des Redaktionsausschusses für den Dehio Nordrhein-Westfalen, zahlreiche Veröffentlichungen zu Kunstgeschichte, Städtebau, Architektur und Denkmalpflege.