Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz, Kommentar
Am 1.1.2012 ist das neue Familienpflegezeitgesetz in Kraft getreten
- rund drei Jahre nach dem Pflegezeitgesetz. Ziel beider Gesetze
ist es, die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Pflege zu
verbessern.
Das Pflegezeitgesetz gibt den Beschäftigten einen Anspruch auf eine
sechsmonatige unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Pflege
eines
nahen Angehörigen.
Nach dem Familienpflegezeitgesetz haben die Beschäftigten die
Möglichkeit, für bis zu zwei Jahre ihre Arbeitszeit zu verringern
und in dieser Zeit ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu betreuen.
Im Vordergrund der neuen Regelungen steht dabei die
Existenzsicherung der Pflegenden während der Familienpflegezeit,
die durch ein Aufstocken des (Teilzeit-)Arbeitsentgelts
gewährleistet wird.
Klar, prägnant und gut verständlich erläutert der Basiskommentar
die einzelnen Vorschriften des Pflegezeitrechts. Die für die
Beschäftigten besonders wichtigen Regelungen des
Familienpflegezeitgesetzes stehen im Mittelpunkt der Neuauflage.
Die zweite Auflage berücksichtigt die Rechtsprechung zum
Pflegezeitgesetz bis Februar 2012.
Dr. jur. Michael Kossens, M.A., ist Ministerialrat in der Niedersächsischen Staatskanzlei; er war zuvor langjährig als Fachanwalt für Arbeitsrecht tätig und ist Autor mehrerer Fachbücher (z.B. Basiskommentar zum Teilzeitbefristungsgesetz) sowie zahlreicher Beiträge zum Arbeits- und Sozialrecht.
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