Betriebsübergänge, Unternehmensumwandlungen und Betriebsänderungen
haben für die betroffenen Mitarbeiter oft weitreichende Folgen.
Wenn um- und restrukturiert wird, können geltende und tarifliche
Regelungen schnell ins Wanken geraten. Jetzt sind vor allem
Betriebsräte gefordert, die Interessen der Belegschaft zu schützen.
Denn oft enden die unternehme¬rischen Entscheidungen in
Outsourcing-Maßnahmen und in einem Interessenausgleich und
Sozialplan.
Der Basiskommentar behandelt die wesentlichen Fragestellungen, mit
denen Interessenvertreter und Beschäftigte dabei konfrontiert
werden, und erläutert ausführlich die rechtlichen Grundlagen.
Besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang § 613a BGB. Diese
Bestimmung enthält wich¬tige Schutzbestimmungen für Beschäftigte
und sichert, dass die Arbeits-verhältnisse beim Betriebsübergang
auf den neuen Inhaber übergehen.
Neben der ausführlichen Darstellung der in § 613a BGB
(Betriebsübergang) enthaltenen Regelungen kommentiert der Band
wesentliche Vorschriften des BetrVG, insbesondere die §§ 111, 112
BetrVG (Interessenausgleich/ Sozialplan).
Die Neuauflage hat folgende Schwerpunkte:
- Die Entscheidung "Klarenberg" des Europäischen
Gerichtshofs zur Frage der Identitätswahrung beim
Betriebsübergang
- Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Abgrenzung zwischen
Funktionsnachfolge und Betriebsübergang
- Inhalt und Umfang der Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers bei
einem Betriebsübergang
- Geänderte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur
Gleichstellungs¬abrede und zur Frage der Fortgeltung von kollektiv-
rechtlichen Betriebsnormen (sog.
"Überkreuzablösung")
- Aktuelle Entscheidungen im Bereich des Insolvenzrechts und der
Betriebsverfassung
Michael Bachner (bachner@schwegler-rae.de), Dr. jur., und Peter Gerhardt (gerhardt@schwegler-rae.de) sind Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht in Frankfurt/Main.
Die Autoren sind ausgewiesene Praktiker. Einer ihrer Tätigkeitsschwer¬punkte liegt in der Beratung von Betriebsräten/Gesamtbetriebsräten bei Betriebsübergängen oder der Umwandlung von Unternehmen und damit zusammenhängenden Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen.