Auslegung und Irrtumsrecht bei letztwilligen Verfügungen
Die Arbeit untersucht einen praxisrelevanten Problemkreis des
Erbrechts: die Auslegung letztwilliger Verfügungen sowie deren
Verhältnis zum Irrtumsrecht. Beleuchtet wird - unter steter
Bezugnahme auf bedeutende Grundsätze - das gesamte Spektrum
allgemeiner Testamentsauslegung, von der wörtlichen Interpretation
über die Beachtung äußerer Umstände, favor testamenti und benigna
interpretatio bis hin zur Andeutungstheorie und der Bedeutung der
Formvorschriften. Bei Vorliegen von Umständen, die der Testator bei
Errichtung seiner Verfügung nicht bedacht hat, erforscht die
hypothetische Auslegung, wie der Erblasser testiert hätte, wenn er
diese Umstände bedacht hätte. Im ebenfalls eingehend erläuterten
Bereich des Irrtumsrechts behandelt der Autor Univ.-Ass. Mag.
Thomas Aigner ua verschiedene Irrtumsarten, die bedeutende Frage
nach der Wesentlichkeit des Irrtums und die aus den gewonnenen
Erkenntnissen resultierenden Folgen für Anfechtung und Anpassung.
Schließlich wird unter Beleuchtung praktischer Auswirkungen die
spannende Frage nach dem tatsächlichen Unterschied zwischen
hypothetischer Auslegung und Irrtumsanfechtung bzw Irrtumsanpassung
beantwortet.
Univ.-Ass. Mag. iur. Thomas Aigner studierte Rechtswissenschaften an der Johannes Kepler Universität Linz und ist Universitätsassistent am Institut für Multimediale Linzer Rechtsstudien, Abteilung für Multimediales Zivilrecht, der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Johannes Kepler Universität Linz.