Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Strafrecht,
Note: 12, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, 81
Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract:
Überaus kontrovers ist in den letzten Jahren in der Literatur die
Frage diskutiert worden, unter welchen Voraussetzungen die
Unterstützung fremder Straftaten durch neutrale Handlungen als
strafbare Beihilfe im Sinne des
27 StGB zu qualifizieren ist. Die Beihilfe wird vom deutschen
Gesetzgeber in
27 Abs. 1 StGB als vorsätzliche Hilfeleistung zu einer
tatbestandsmäßig-rechtswidrigen und vorsätzlichen Tat umschrieben.
Um einen Einstieg in die Problematik der neutralen Handlungen zu
ermöglichen, soll folgender Fall dienen: Ein Naturfreund züchtet
Blumen, obgleich er weiß, dass sein Nachbar, ein notorischer
Heiratsschwindler, gerade diese Blumen stehlen und als Präsent zu
einer Betrügerei ver-wenden wird. Bei schulmäßiger Subsumtion
dieses Sachverhaltes gelangt man ohne größere Anstrengung zum
Ergebnis der Beihilfestrafbarkeit, wenn die unterstützte Haupttat
zumindest in das Versuchsstadium gelangt. Mit Blick auf den an sich
alltäglichen Charakter dieser Handlung ist die Frage nach der
strafrechtlichen Relevanz der zumindest mit neutralem Anschein
versehenen Mitwirkungshand-lung notwendig. Vor dem Hintergrund des
Funktionierens einer auf Arbeitsteilung angelegten Gesellschaft, in
der ein neutrales Unterstützungsverhalten leicht zu erhalten ist,
stellt sich die Frage, ob die uneingeschränkte Einbeziehung solcher
neutraler Handlungen in die Beihilfestrafbarkeit zu unangemessenen
Ergebnis-sen führt. Ziel dieser Arbeit ist es, einen umfassenden
Überblick über den Stand der Diskussion in der Rechtswissenschaft
zum Thema Beihilfe durch neutrale Handlungen zu geben. Hierfür wird
zunächst die historische Entwicklung der Thematik dargestellt und
sodann mögliche Erscheinungsformen neutraler Hand-lungen
vorgestellt. Im darauf folgenden Abschnitt wird auf den Strafgrund
sowie auf den objektiven und subjektiven Tatbestand der Beihilfe
näher eingegangen. Anschließend wird die Rechtsprechung anhand von
ausgewählten Fällen darge-stellt und die existierenden
Lösungsansätze in der Literatur nachgezeichnet und kritisch
gewürdigt. Von der Bearbeitung des Themas Beihilfe durch neutrale
Handlungen soll die Problematik der Rechtsauskunft durch einen
Anwalt als mögliche Beihilfe ausgeschlossen werden, da diese im
Hinblick auf zahlreiche berufs- und verfassungsrechtliche Aspekte
eine separate Bearbeitung erfordert.