Straftaten gegen Persönlichkeits- und Gemeinschaftswerte
Die Neuauflage: Die Neuauflage berücksichtigt Rechtsprechung und
Schrifttum bis Juni 2011. Die Konzeption: Dieses Lehrbuch behandelt
die Straftaten gegen Persönlichkeits- und Gemeinschaftswerte in der
Breite und Tiefe, in der sie Gegenstand der Ersten Juristischen
Prüfung im Pflichtfach sind. Es ist zum vorlesungsbegleitenden
Lernen für Studienanfänger und Fortgeschrittene konzipiert und
stellt die wichtigsten Straftatbestände schwerpunktartig, klar und
einprägsam anhand von kapiteleinleitenden Fällen mit kurzen
Lösungen dar. Dieser Gang der Darstellung ermöglicht problemlos das
Eindringen in die Materie und eignet sich darüber hinaus auch zur
Wiederholung vor Prüfungen. Die Fälle sind nach didaktischen
Gesichtspunkten ausgewählt und meist höchstrichterlichen
Entscheidungen nachgebildet. Sie stellen die Verbindung zur
Argumentationsweise der Rechtsprechung her und nehmen so den
Studierenden auch die Scheu vor dem Klausurenschreiben.
Prüfungsschemata zu allen wichtigen Tatbeständen des StGB
erleichtern zudem die Anwendung des systematisch Erlernten in der
Klausur.
Dieses Werk behandelt die Straftaten gegen Persönlichkeits- und
Gemeinschaftswerte in der Breite und Tiefe, in der sie Gegenstand
der Ersten Juristischen Prüfung im Pflichtfach sind. Es ist zum
vorlesungsbegleitenden Lernen für Studienanfänger und
Fortgeschrittene konzipiert und stellt die wichtigsten
Straftatbestände schwerpunktartig, klar und einprägsam anhand von
kapiteleinleitenden Fällen mit kurzen Lösungen dar. Dieser Gang der
Darstellung ermöglicht problemlos das Eindringen in die Materie und
eignet sich darüber hinaus auch zur Wiederholung vor
Prüfungen.
Die Fälle sind nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählt und
meist höchstrichterlichen Entscheidungen nachgebildet. Sie stellen
die Verbindung zur Argumentationsweise der Rechtsprechung her und
nehmen so den Studierenden auch die Scheu vor dem
Klausurenschreiben. Prüfungsschemata zu allen wichtigen
Tatbeständen des StGB erleichtern zudem die Anwendung des
systematisch Erlernten in der Klausur.
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