Im zweiten Staatsexamen muss der Referendar damit rechnen, dass
eine der beiden schriftlichen strafrechtlichen Prüfungsaufgaben
eine Revisionsklausur ist. Da es in der praktischen Ausbildung für
den Referendar kaum Möglichkeiten gibt, die in diesem Bereich
theoretisch erworbenen Kenntnisse umzusetzen, stellt der Autor das
notwendige Wissen insbesondere anhand von Fällen und
Beispielen dar.
Dr. jur. Norbert Mutzbauer ist Richter am Landgericht und Hauptamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter beim LG München I.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt: 1. Grundzüge und Wesen der Revision (Wesen, Revisionsgericht, Ablauf des Revisionsverfahrens) 2. Zulässigkeit der Revision (Statthaftigkeit, Rechtsmittelbefugnis und Beschwer, Frist und Form der Revisionseinlegung/-begründung, Rechtsmittelrücknahme/-verzicht, Prüfungsschema) 3. Inhalt der Revisionsbegründung (Grundsätze, Revisionsantrag und Beschränkung der Revision, Verfahrenshindernisse, Rügearten, Einzelheiten zur Verfahrensrüge, Revisionsrügen in bezug auf Urteilsfehler, Besonderheiten der Nebenklägerrevision) 4. Prüfungsumfang und Entscheidung über Revision (Prüfungsreihenfolge, Prüfung der Zulässigkeit/der Verfahrensvoraussetzungen/der Verfahrensrügen/aufgrund der Sachrüge, Entscheidung über Revision)