Der Meyer-Goßner bietet Ihnen handlich und komprimiert
größtmögliche Zuverlässigkeit in allen Fragen des
Strafprozessrechts die vollständige Erfassung aller einschlägigen
veröffentlichten und der nichtveröffentlichten BGH-Entscheidungen
einen umfassenden Überblick über die praxisrelevante Literatur.
Aktuell auf dem Stand Mai 2011 enthalten:
- die Neuregelungen zur Sicherungsverwahrung unter umfassender
Berücksichtigung der BVerfGE vom 4.5.2011, mit der wesentliche
Regelungen für verfassungswidrig erklärt wurden; das neue
Therapieunterbringungsgesetz ist abgedruckt
- Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu
Rechtsanwälten im Strafprozessrecht
- 4. Gesetz zur Änderung des GVG
"... ist und bleibt (...) ein Muss für jeden, der im
Strafprozessrecht auf einem aktuellen und breit gefächerten
Wissensstand sein will" -- RiLG Sankol, in: MMR 20.10.2010,
zur Vorauflage
Zum Werk: Ein unverzichtbares Arbeitsmittel für die tägliche Arbeit
jedes Strafrechtlers ist der „Meyer-Goßner“. Handlich und
komprimiert bietet dieser Standardkommentar: * größtmögliche
Zuverlässigkeit in allen Fragen des Strafprozessrechts * die
vollständige Erfassung aller einschlägigen veröffentlichten
Entscheidungen und der nicht-veröffentlichten BGH-Entscheidungen
sowie der hierzu bedeutsamen Literatur * einen umfassenden
Überblick über alle wesentlichen und praxis-relevanten
wissenschaftlichen Veröffentlichungen. Vorteile auf einen Blick: *
jährliches Erscheinen − damit konkurrenzlose Aktualität * weiteste
Verbreitung − somit der Maßstab und die Referenz für alle
Verfahrensbeteiligten Zur Neuauflage: Die Neuauflage verarbeitet
alle Änderungen der Strafprozessordnung und des
Gerichtsverfassungsgesetzes der vergangenen Monate, so insbesondere
das am 1. Januar 2011 in Kraft getretene Gesetz zur Neuordnung des
Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen.
Diese Novellierung, mit der die Sicherungsverwahrung künftig nur
noch auf besonders gefährliche Schwerverbrecher beschränkt bleibt
und zudem im Urteil bereits angeordnet oder zumindest vorbehalten
sein muss, hat zu einer Reihe von Folgeänderungen in der StPO und
im GVG geführt. Neben gesetzestechnischen Anpassungen in den §§
140, 141 und 454 StPO wurden u. a. § 268d (Belehrung bei der
Entscheidung für die Sicherungsverwahrung) neu gefasst und die §§
275a, 462a und 463a StPO weitreichend geändert. Abgedruckt wird in
der Neuauflage auch das neue Therapieunterbringungsgesetz. Dieses
Gesetz ermöglicht – anknüpfend an die Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte, mit dem die nachträgliche
Sicherungsverwahrung beanstandet worden war – unter engen
Voraussetzungen die Unterbringung psychisch gestörter und
gefährlicher Gewalt- und Sexualstraftäter in geeigneten
Einrichtungen. Berücksichtigt ist ferner das am 1.2.2011 in Kraft
getretene Gesetz zur Stärkung des Schutzes von
Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht mit
Änderungen des § 160a StPO, dessen absoluter Schutz vor
strafprozessualen Beweiserhebungs- und Verwertungsmaßnahmen nunmehr
erstreckt wird auf Rechtsanwälte, auf nach § 206 BRAO in einer
Rechtsanwaltskammer aufgenommene Personen sowie auf
Kammerrechtsbeistände (§ 209 BRAO). In die Kommentierung des GVG
wurde das 4. Gesetz zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
vom 24. Juli 2010 – mit Änderungen der §§ 33 und 121 –
eingearbeitet. Durchgehend befindet sich das Werk in
Rechtsprechung, Literatur und Gesetzgebung auf dem Stand Mai 2011.
Zielgruppe: Für Strafverteidiger, Strafrichter, Staatsanwälte,
Referendare und Studenten.
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