Das humanitäre Völkerrecht muss sich angesichts veränderter
Konfliktformen hinterfragen lassen. Es geht dabei um die Frage des
Begrenzens organisierter bewaffneter Gewalt (besonders in sog.
asymmetrischen Konflikten), um die Möglichkeit, das Völkerrecht
fortzuentwickeln und um sein Verhältnis zu anderen Formen
internationalen Rechts. Konkret werden diese Probleme beim Schutz
von Kulturgütern, Situationen militärischer Besetzung, bei der
Piraterie, der Abgrenzung von militärischen und polizeilichen
Aufgaben von Streitkräften, es geht um Haftung für
völkerrechtswidriges Handeln und um Probleme der Wiederherstellung
von Staatlichkeit nach Beendigung von Konflikten.
Das humanitäre Völkerrecht muss sich angesichts veränderter
Konfliktformen hinterfragen lassen. Es geht dabei um die Frage des
Begrenzens organisierter bewaffneter Gewalt (besonders in sog.
asymmetrischen Konflikten), um die Möglichkeit, das Völkerrecht
fortzuentwickeln und um sein Verhältnis zu anderen Formen
internationalen Rechts.
Konkret werden diese Probleme beim Schutz von Kulturgütern,
Situationen militärischer Besetzung, bei der Piraterie, der
Abgrenzung von militärischen und polizeilichen Aufgaben von
Streitkräften, es geht um Haftung für völkerrechtswidriges Handeln
und um Probleme der Wiederherstellung von Staatlichkeit nach
Beendigung von Konflikten.
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