Ius non scriptum - Traditionen privater Rechtsetzung
Recht kann sich von oben ausbreiten oder von unten wachsen, wobei
das geschriebene Recht dem Willen eines staatlichen Gesetzgebers
und das ungeschriebene Recht den Kräften der Gesellschaft Ausdruck
verleiht. Stephan Meder befaßt sich mit den Folgen des
Funktionswandels des Staates für das ungeschriebene Recht. Für die
Neuauflage hat der Autor das Buch vollständig überarbeitet und
durch ein Kapitel zu den Rechtsquellen im Prozess und zur Zukunft
der Privatautonomie ergänzt. Es ist nun auch vom Umfang her
erheblich erweitert. Aus Rezensionen: "Der Verfasser hat eine
Überfülle von grundsätzlichen Fragen angepackt. Er hat auch
zahlreiche Tabus gebrochen, was der Rechtsgeschichte nur gut tun
kann. Es ist zu hoffen, dass seine vielfältigen Anregungen von der
weiteren Forschung ernst genommen und vertieft werden."
Theodor Bühler Zeitschrift der Savigny-Stiftung für
Rechtsgeschichte 126 (2009), S. 411-415
Wer die Frage aufwirft, woher 'Recht' eigentlich komme,
stößt auf zwei Grundvorstellungen, die bis heute spannungsreich
geblieben sind. Danach ist zu unterscheiden zwischen Normen, die
sich entweder von oben ausbreiten oder von unten wachsen. Seit der
Antike pflegen Juristen diese Differenz mit der Einteilung in
geschriebenes (scriptum) und ungeschriebenes (non scriptum) Recht
zu veranschaulichen, wobei das ius scriptum dem Willen eines
staatlichen Gesetzgebers und das ius non scriptum den Kräften der
Gesellschaft Ausdruck verleihen soll. Angesichts fortschreitender
Globalisierung und unzureichender Finanzierung wird vom Staat
gegenwärtig gefordert, seinen Aufgabenbereich zu überdenken. Auch
die Rechtsetzung soll nicht mehr allein ihm vorbehalten sein.
Stephan Meder befaßt sich mit den Folgen, die dieser Wandel für das
ius non scriptum hat.
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