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Die wichtige Neuerscheinung beschreibt - in Form eines Lehr- und Handbuchs - umfassend und wissenschaftlich fundiert das für die einzelnen Personengesellschaften geltende Recht. Dabei behandelt der Autor unter dem Topos "Allgemeine Lehren" zunächst die Rechtsfragen und -probleme, die sich im Wesentlichen identisch für sämtliche Formen der Personengesellschaften stellen. Dabei stellt er neben den Grundlagen des Personengesellschaftsrechts allgemein die Probleme des Gesellschaftsrechts, die Rechte und Pflichten des einzelnen Gesellschafters, die Rechtsverhältnisse der Gesellschafter…mehr

Produktbeschreibung
Die wichtige Neuerscheinung beschreibt - in Form eines Lehr- und Handbuchs - umfassend und wissenschaftlich fundiert das für die einzelnen Personengesellschaften geltende Recht. Dabei behandelt der Autor unter dem Topos "Allgemeine Lehren" zunächst die Rechtsfragen und -probleme, die sich im Wesentlichen identisch für sämtliche Formen der Personengesellschaften stellen. Dabei stellt er neben den Grundlagen des Personengesellschaftsrechts allgemein die Probleme des Gesellschaftsrechts, die Rechte und Pflichten des einzelnen Gesellschafters, die Rechtsverhältnisse der Gesellschafter untereinander, den Gesellschafterwechsel sowie Strukturveränderungen der Gesellschaft (Konzernrecht, Umwandlungsrecht, Liquidationsrecht, Insolvenzrecht) dar. In einem zweiten Teil werden die Besonderheiten der Grundformen der Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Stille Gesellschaft) behandelt. Schließlich werden auch personengesellschaftliche Sonderformen erörtert. Dazu zählen Publikumsgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften, Unterbeteiligungen und Treuhandverhältnisse.Professor Wiedemann war bis zu seiner Emeritierung Direktor des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln.Für Rechtsanwälte, Notare, Gerichte, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Forschungseinrichtungen.
Autorenporträt
Prof. Dr. Herbert Wiedemann, Universität zu Köln, Richter am OLG a.D. Professor Wiedemann war bis zu seiner Emeritierung Direktor des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln.