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Zum Werk In 17 Fällen mit ausführlichen Lösungen behandelt der neue Band den gesamten Anfängerstoff des Strafrechts. Behandelt werden die Probleme des Allgemeinen Teils und diejenigen Delikte des Besonderen Teils, die üblicherweise zur Einkleidung der AT-Probleme verwendet werden. Der Band behandelt dabei wichtige Fragen, wie die strafrechtliche Irrtumslehre (u.a. error in persona vel objecto, aberratio ictus, Erlaubnistatbestandsirrtum), Vorsatz- und Fahrlässigkeitsprobleme und die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme. Aus dem Besonderen Teil werden u.a. die Tatbestände des Mordes und der…mehr

Produktbeschreibung
Zum Werk
In 17 Fällen mit ausführlichen Lösungen behandelt der neue Band den gesamten Anfängerstoff des Strafrechts. Behandelt werden die Probleme des Allgemeinen Teils und diejenigen Delikte des Besonderen Teils, die üblicherweise zur Einkleidung der AT-Probleme verwendet werden.
Der Band behandelt dabei wichtige Fragen, wie die strafrechtliche Irrtumslehre (u.a. error in persona vel objecto, aberratio ictus, Erlaubnistatbestandsirrtum), Vorsatz- und Fahrlässigkeitsprobleme und die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme. Aus dem Besonderen Teil werden u.a. die Tatbestände des Mordes und der Körperverletzung erörtert. Zu Beginn des Bandes findet sich eine ausführliche Anleitung zur Lösung strafrechtlicher Klausuren, die u.a. auf Subsumtion, Aufbau und den Umgang mit Meinungsstreitigkeiten eingeht. Die klausurtypischen Fälle werden ausführlich gelöst.
Inhalt
- Täterschaft und Teilnahme
- Kausalität einschließlich objektive Zurechnung
- Vorsatz/Fahrlässigkeit
- Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe
- Irrtumslehre
- Versuch, Vollendung und Rücktritt
- Unterlassen, einschl. Garantenstellung
- erfolgsqualifizierte Delikte
Vorteile auf einen Blick
- klausurtypische Fälle mit Gliederung und Lösung
- zahlreiche Aufbauschemata
- moderne Darstellung
Zielgruppe
Für Studierende.
Autorenporträt
Eric Hilgendorf, geb. 1960, Studium der Philosophie, Rechtswissenschaft und Neueren Geschichte in Tübingen. 1990 philosophische und 1992 juristische Promotion. 1996 Habilitation für Strafrecht, Strafprozeßrecht und Rechtsphilosophie mit einer Arbeit über "Tatsachenaussagen und Werturteile im Strafrecht". Danach Vertreter einer strafrechtlichen Professur in Konstanz.