Einer soziologischen Theorie des Rechts, die sich der Systemtheorie
Niklas Luhmanns verpflichtet weiß, muss es um die Fremdbeschreibung
des Rechtssystems (dazu zählen Rechtspraxis, Rechtsdogmatik,
Juristische Methodenlehre, Rechtsphilosophie / Rechtstheorie) als
eines sich selbst beschreibenden Systems gehen. Dass ein solches
Vorhaben die "Rechtswissenschaft" irritiert, dürfte außer
Zweifel stehen. Wenn Irritation aber eine der Produktivkräfte einer
ko-evolutionären Entwicklung sozialer Systeme ist, gibt es guten
Grund, daran nachhaltig zu arbeiten. Dabei wird nicht der Anspruch
erhoben, sämtliche Bauelemente einer soziologischen Theorie des
Rechts bereits abschließend zu beschreiben, wohl aber die Hoffnung
formuliert, einige ihrer Grundfragen auf ein angemessenes
Theorieniveau zu bringen. Zu diesen zählen Begriff und Funktion,
Geltung und Wirksamkeit des Rechts, die Unterscheidung von Recht
und Unrecht sowie das Verhältnis von Recht und Gerechtigkeit. Die
Ausdifferenzierung des Rechtssystems lässt nach seiner Evolution,
Hierarchie und Rationalität fragen. Am Schluss der Untersuchung
steht eine Analyse der strukturellen Kopplungen des Rechtssystems
mit den Funktionssystemen Politik und Wirtschaft.
Aus dem Inhalt: Einleitung: Selbstbeschreibung und Fremdbeschreibung des Rechtssystems - 1. Kapitel: Recht als soziales System: 1 Begriff und Funktion - 2 Geltung und Wirksamkeit - 3 Recht und Unrecht - 4 Recht und Gerechtigkeit - 2. Kapitel: Ausdifferenzierung des Rechtssystems: 5 Evolution des Rechts - 6 Hierarchie des Rechts - 7 Rationalität des Rechts - 3. Kapitel: Strukturelle Kopplungen des Rechtssystems: 8 Recht und Politik - 9 Recht und Wirtschaft - Ausblick: Weltrecht in der Weltgesellschaft - Literatur- und Sachverzeichnis
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