Die Geschäftsführer einer monistischen Societas Europaea (SE) mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland
Das Inkrafttreten der Verordnung zur Schaffung der Europäischen
Aktiengesellschaft (Societas Europaea - SE) im Jahr 2004 stellt
einen Meilenstein des europäischen Gesellschaftsrechts dar. Neben
der Möglichkeit zur grenzüberschreitenden Verschmelzung von
nationalen Gesellschaften werden auch im Hinblick auf die
Unternehmensstruktur neue Wege beschritten. Erstmals können danach
Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland - wenn auch vorerst
beschränkt auf die Rechtsform der SE - neben dem dualistischen
Leitungssystem aus Vorstand und Aufsichtsrat ein monistisches
Board-Modell, wie es beispielsweise in Großbritannien bekannt ist,
wählen. Wesentliches Unternehmensorgan einer deutschen monistischen
SE sind neben dem Verwaltungsorgan hierbei die geschäftsführenden
Direktoren, da sie Geschäftsführungs- und alleiniges
Vertretungsorgan der Gesellschaft sind. Sie stehen daher im
Mittelpunkt dieser Betrachtung, die, ausgehend von einer
rechtsvergleichenden Untersuchung nationaler monistischer
Leitungssysteme, die Stellung der geschäftsführenden Direktoren im
Organgefüge der deutschen monistischen SE, ihre Aufgaben und
Pflichten analysiert.
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