Der Tokioter Kriegsverbrecherprozeß und die japanische Rechtswissenschaft
Der Tokioter Prozeß (1946-1948) gegen die japanischen
Hauptkriegsverbrecher im Zweiten Weltkrieg hat bislang - anders als
die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse - kaum Beachtung gefunden.
Dies gilt besonders für seine Rezeption in der Straf- und
Völkerrechtswissenschaft. In Tokio bildete der Straftatbestand der
"Verbrechen gegen den Frieden" den Schwerpunkt der
Anklage. Zu einer Verurteilung aufgrund von "Verbrechen gegen
die Menschlichkeit" kam es hingegen nicht. Auch führte die
besatzungspolitisch motivierte Anklageverschonung des japanischen
Kaisers im Prozeßverlauf zur systematischen Ausblendung eines
zentralen Bereichs des japanischen Kriegs- und Systemunrechts. Die
vorliegende Arbeit stellt erstmalig die Rechtsprobleme und
historischen Hintergründe des Verfahrens sowie seine Rolle in der
Entwicklung des Völkerstrafrechts dar und analysiert zugleich die
Reaktionen der japanischen Rechtswissenschaft auf den Tokioter
Prozeß. Der japanische Umgang mit vergangenem Unrecht wird darüber
hinaus im Lichte der Haltung Japans zum heutigen Völkerstrafrecht
und zum Internationalen Strafgerichtshof untersucht. Die Arbeit
beschäftigt sich jedoch nicht nur mit einem von der deutschen,
japanischen und internationalen Forschung bisher weitgehend
vernachlässigten Prozeß und seiner Rezeption. Sie zeigt auch am
Beispiel Japans auf, wie sich langfristig der weitgehende Verzicht
auf eine eigenständige Auseinandersetzung mit Unrechtsvergangenheit
juristisch, gesellschaftlich und politisch auswirken kann.Für die
Arbeit wurde der Autor 2003 mit dem Akademiestipendium der
Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften ausgezeichnet.
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