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Gegenstand der Untersuchung sind die aus der Doppelfunktion der Steuerfahndung ( 208,404 AO), ihrer Ermittlungskompetenz im Besteuerungsverfahren einerseits und im steuerlichen Straf- und Bussgeldverfahren andererseits resultierenden Rechtsprobleme. Zur Darstellung und Klärung dieser Probleme werden die historischen Grundlagen und Entwicklungslinien des Rechts der Steuerfahndung nachgezeichnet. Die heutige Rechtslage wird durch Auslegung und verfassungsrechtliche Kontrolle der 208, 404 AO erörtert. Kernpunkt der Untersuchung ist die einfachgesetzlich und verfassungsrechtlich orientierte…mehr

Produktbeschreibung
Gegenstand der Untersuchung sind die aus der Doppelfunktion der Steuerfahndung ( 208,404 AO), ihrer Ermittlungskompetenz im Besteuerungsverfahren einerseits und im steuerlichen Straf- und Bussgeldverfahren andererseits resultierenden Rechtsprobleme. Zur Darstellung und Klärung dieser Probleme werden die historischen Grundlagen und Entwicklungslinien des Rechts der Steuerfahndung nachgezeichnet. Die heutige Rechtslage wird durch Auslegung und verfassungsrechtliche Kontrolle der 208, 404 AO erörtert. Kernpunkt der Untersuchung ist die einfachgesetzlich und verfassungsrechtlich orientierte Konkretisierung des 208 AO. Ein besonderes Augenmerk gilt der Verschmelzung von strafprozessualen und fiskalischen Ermittlungskompetenzen zu doppelfunktional beweiserheblichen Steuerfahndungsmassnahmen. Für diese Problematik zeigt die Untersuchung Lösungsvorschläge zur ermessensgerechten Befugnishandhabung sowie zur Rechtswegfrage auf. Stellung genommen wird überdies zu organisationsrechtlichen Fragen und zur örtlichen Zuständigkeit der Steuerfahndungsstellen.
Rezensionen
"Insgesamt bringt das Buch durch die Sorgfalt seines Ansatzes und seines Vorgehens die wissenschaftliche Auseinandersetzung zum 208 AO ein gutes Stück weiter... Für jede weitere Behandlung des Themas legt es sichere Grundlagen." (Walter Schick, Steuerliche Vierteljahresschrift)
"Insgesamt stellt das Buch eine wissenschaftliche Bereicherung der Steuerfahndungsliteratur dar, dessen Lektüre jeden Steuerstrafrechtler interessieren sollte." (Joachim Klos, Steuer und Studium)