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Das Reichskammergericht hat die Gründe seiner Entscheidungen offiziell nicht bekannt gegeben. Deshalb sind private Protokollbücher der richterlichen Beisitzer (Assessoren) als historische Quelle von herausragender Bedeutung. In diese haben die Assessoren den Verlauf der richterlichen Beratung und die hierbei geäußerten Argumente verzeichnet. Im Mittelpunkt steht hier das älteste bekannte Protokollbuch aus den Jahren 1532/1533, das von Dr. Mathias Alber angefertigt wurde. Es liegt hier in edierter Form vor und ist mit einem erläuternden Apparat umfassend aufbereitet. Die Analyse der bei der…mehr

Produktbeschreibung
Das Reichskammergericht hat die Gründe seiner Entscheidungen offiziell nicht bekannt gegeben. Deshalb sind private Protokollbücher der richterlichen Beisitzer (Assessoren) als historische Quelle von herausragender Bedeutung. In diese haben die Assessoren den Verlauf der richterlichen Beratung und die hierbei geäußerten Argumente verzeichnet. Im Mittelpunkt steht hier das älteste bekannte Protokollbuch aus den Jahren 1532/1533, das von Dr. Mathias Alber angefertigt wurde. Es liegt hier in edierter Form vor und ist mit einem erläuternden Apparat umfassend aufbereitet. Die Analyse der bei der Entscheidungsfindung von den Assessoren zitierten Rechtsquellen zeigt, dass bereits im frühen 16. Jahrhundert am Reichskammergericht eine rationale Urteilsbegründung vor allem anhand geschriebenen Rechts vorherrschte. Band 2 ist eine CD-ROM beigelegt, die die Edition und die Regesten inkl. Einführung und Indices enthält.
Autorenporträt
Steffen Wunderlich wurde mit vorliegender Studie an der Universität Leipzig promoviert.