Es gibt in Deutschland angeblich über 6.000 "Limiteds" -
so eine Schätzung des DIHT. Genaue Zahlen hat niemand, aber sicher
ist, dass die englische "Private Limited Company by
Shares" im Anschluss an die jüngere Rechtsprechung des EuGH
hierzulande bemerkenswerten Zulauf hat. Sie kann innerhalb von
wenigen Tagen für ein paar Pfund gegründet werden, außer einer
Briefkastenadresse in England ist nichts weiter erforderlich, der
gesamte Geschäftsverkehr kann in Deutschland abgewickelt werden,
ja, die "Limited" kann sogar ihren Sitz gänzlich hierher
verlegen.
Man vergisst in der Euphorie gerne, dass die "Limited"
einer uns fremden Rechtsordnung verhaftet ist - und bleibt. So muss
sie in jedem Fall u.a. nach englischen Recht und in englischer
Sprache bilanzieren - unabhängig von ihrem Geschäftszweck und ihrem
Sitz. Wer dafür einen englischen Steuerberater einsetzt, hat den
Vorteil der niedrigen Gründungskosten schon sehr schnell verspielt.
Wer nicht bilanziert und die Bilanzen beim englischen Register
einreicht, verwirkt automatisch hohe Strafen. Das englische Recht
ist hier wesentlich stringenter als das deutsche.
Das Buch hilft, in den meisten Fällen der einfachen "Limited
im Auslandseinsatz" die Schwelle zum englischen Bilanzrecht zu
überwinden und leitet dazu an, in standardisierten Fällen die
Bilanzen eigenständig zu erstellen. Dazu verwendet der Autor neben
einer verständlichen Sprache zahlreiche Muster und Beispiele, die
in Kombination mit den leicht verständlichen Erläuterungen in
vielen Fällen bares Geld sparen können.
Der Autor ist englischer Steuerberater mit langer Berufspraxis.