Aktuelle Deckungsfragen in der Sachversicherung (eBook) - Stefan Spielmann
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Stefan Spielmann 

Aktuelle Deckungsfragen in der Sachversicherung (eBook)

VersicherungsForum Band 32

eBook
 
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Aktuelle Deckungsfragen in der Sachversicherung (eBook)

Allen mit dem Sachversicherungsrecht befassten Personen bietet dieses Buch eine Entscheidungshilfe für die tägliche Regulierungspraxis. Dargestellt werden die grundlegenden Deckungsfragen der Wohngebäude- und Hausratversicherung. Darüber hinaus werden die Grundlagen der Glasbruchversicherung, der Elementarschadenversicherung und der Reisegepäckversicherung erläutert. Rechtsprechung und Literatur werden zu den einzelnen Problembereichen ausgewertet, so dass in vielen Fällen eine Erstprüfung ohne Hinzuziehung weiterer Publikationen erfolgen kann. Da inzwischen auf alle noch eintretenden Schadenfälle das VVG 2008 Anwendung findet, wird das VVG 2008 den Ausführungen zugrunde gelegt. Dort, wo sich Änderungen zur bisherigen Rechtslage nach VVG a. F. ergeben, wird entsprechend darauf hingewiesen. Außerdem berücksichtigt sind die zu den Regelungen des VVG 2008 überarbeiteten Musterbedingungen des GDV. Da jedoch in einem Großteil der bestehenden Versicherungsverträge noch das alte Bedingungswerk Leitlinie ist, sind auch diese bisher verwendeten Musterbedingungen einbezogen. Dieser Band ist Bestandteil einer dreibändigen Reihe zum Sachversicherungsrecht. Die weiteren Bände sind: (- Betrug in der Sachversicherung, Dr. Dirk-Carsten Günther Bd. 31 der Schriftenreihe "VersicherungsForum", 1. Auflage 2006 - Der Regreß des Sachversicherers, Dr. Dirk-Carsten Günther Bd. 30 der Schriftenreihe "VersicherungsForum", 3. Auflage 2008)



Produktinformation

  • Deutsch
  • ISBN-13: 9783862982073
  • ISBN-10: 3862982076
  • Best.Nr.: 34218755

Leseprobe zu "Aktuelle Deckungsfragen in der Sachversicherung..."

3. Versicherungsort, Außenversicherung (S. 115-116)

Literatur:
Martin, r+s 1990, 181: „Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung nach Trennung vom Ehegatten durch Wohnungswechsel des Hausratversicherungsnehmers“.

3.1. Versicherungsort
§ 6 … Versicherungsort (Abschnitt A VHB 2008) 1. Beschreibung des Versicherungsumfangs


3. Versicherungsort
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören

a) diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung).

b) Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – einschließlich Garagen – des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. c) gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. d) Darüber hinaus werden auch privat genutzte Garagen der Wohnung zugerechnet, soweit sich diese zumindest in der Nähe des Versicherungsortes befinden. …

§ 10 Versicherungsort (VHB 92)

1. Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen innerhalb des Versicherungsortes. Diese Beschränkung gilt nicht für Sachen, die infolge eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort entfernt und in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen. Unberührt bleibt jedoch § 9 Nr. 1 a.

2.
Versicherungsort ist die im Versicherungsvertrag bezeichnete Wohnung des Versicherungsnehmers. Zur Wohnung gehören auch Räume in Nebengebäuden auf demselben Grundstück. Versicherungsschutz besteht auch in Garagen in der Nähe des Versicherungsortes, soweit sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt werden. Dem Versicherungsnehmer gehörende Waschmaschinen und Wäschetrockner sind auch in Räumen versichert, die der Versicherungsnehmer gemeinsam mit anderen Hausbewohnern nutzt. Für Rundfunk- und Fernsehantennenanlagen sowie für Markisen gilt als Versicherungsort das gesamte Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt.

3. Nicht zur Wohnung gehören Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden.

Inhaltsangabe

1;Aktuelle Deckungsfragen in der Sachversicherung;1 2;Vorwort;6 3;Gliederung;8 4;A. Einführung;12 5;B. Versicherungsfall;14 5.1;1. Versicherte Sachen;14 5.2;2. Versicherte Gefahren;27 5.3;3. Versicherungsort, Außenversicherung;126 6;C. Versagungsgründe;133 6.1;1. Grob fahrlässige Herbeiführung, § 81 VVG 2008;133 6.2;2. Gefahrerhöhung, §§ 23 ff. VVG 2008;171 6.3;3. Obliegenheitsverletzungen, § 28 VVG 2008;185 6.4;4. Die Mehrfachquotierung nach VVG 2008;237 6.5;5. Arglistige Täuschung im Rahmen der Schadenregulierung;240 7;D. Entschädigungsberechnung;242 7.1;1. Die Ermittlung der Entschädigungsberechnung;242 7.2;2. Zur Kostenversicherung;259 7.3;3. Mietausfallentschädigung;262 7.4;4. Unterversicherung, § 75 VVG 2008;264