Abfindungs-Caps für Vorstandsmitglieder im deutschen Recht
Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht /
Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht,
Note: 1.00, Universität Augsburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Ich
wünsche mir, dass Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft gerade
heute eine Kultur der Verantwortung und der Mäßigung vorleben.
(Bundespräsident Horst Köhler zu seiner Antrittsrede am 01.07.2004)
Spätestens seit dem Goldenen Handschlag von Mannesmann-Vorstand
Klaus Esser im Jahr 2000 wird über die Höhe von Abfindungen in
Deutschland diskutiert. Hohe Abfindungszahlungen an
Vorstandsmitglieder, die vorzeitig aus dem Organ ausscheiden, sind
ein Politikum und mitverantwortlich für den schlechten Ruf, den
Manager bei vielen Menschen haben. So verlängerte beispielsweise
der ehemalige Bertelsmann-Chef Thomas Middelhoff im Juli 2002
seinen Vertrag um fünf Jahre, um dann nach nur wenigen Wochen
aufgrund von Unstimmigkeiten mit dem Aufsichtsrat das Unternehmen
zu verlassen und eine Abfindungszahlung in Höhe von 25 Mio. Euro zu
erhalten. Klaus Kleinfeld verließ Siemens und erhielt für sein
Ausscheiden 7 Mio. Euro, Werner Seifert verließ die Deutsche Börse
(8 Mio. Euro), Ron Sommer die Deutsche Telekom (11,6 Mio. Euro),
Karl-Gerhard Eick den insolventen Arcandor-Konzern (15 Mio. Euro),
Clemens Börsig die Deutsche Bank (17 Mio. Euro), Wendelin Wiedeking
die Porsche AG (50 Mio. Euro), Bob Eaton die DaimlerChrysler AG (60
Mio. Euro). Diese Aufzählung ist bei weitem nicht vollständig. Im
Gegensatz dazu, wurde in den letzten Jahren in einigen Unternehmen
die Belegschaft teilweise drastisch reduziert, einigten sich
Gewerkschaften für tarifliche Angestellte in vielen Branchen auf
sogenannte Nullrunden und stiegen die Aktien vieler Unternehmen,
wenn überhaupt, vergleichsweise nur mäßig an. Instinktives
Empfinden von Maßlosigkeit und Unangemessenheit prägte stets die
dadurch aufkommende öffentliche Debatte, ob solche Abfindungen
gerechtfertigt seien. Das Gefühl der Unverhältnismäßigkeit und
moralisches Empfinden sind jedoch keine juristischen Maßstäbe. Von
dem Schaudern über die Höhe von Abfindungen gilt es sich zu
befreien, wenn man beurteilen will, ob sie rechtswidrig waren.
Hinsichtlich eines Abfindungs-Caps bzw. einer Begrenzung der
Abfindungshöhe für Vorstandsmitglieder gilt es in der vorliegenden
Arbeit den gesetzgeberischen Rahmen zu kennzeichnen, innerhalb
dessen frei vergütet und abgefunden werden kann. Des Weiteren sind
die für diese Entscheidung maßgeblichen Kriterien aufzuzeigen,
wobei die wesentlichen normativen Vorgaben und deren Umsetzung
durch die Judikative ausgiebig dargestellt und erläutert werden.
Laden Sie zunächst die Leseprobe herunter. Lokal gespeicherte EPUB-Dateien können Sie über das Firefox-Menü "Datei/Datei öffnen" öffnen oder Sie ziehen die Datei einfach auf das Firefox-Fenster.