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Die Digitalisierung von Beständen ist in den meisten Museen und Archiven längst gängige Praxis und bringt enorme Chancen mit sich. Doch der rechtliche Rahmen ist kompliziert. Was darf das Archiv oder das Museum mit den Digitalisaten alles machen? Welche Bestände können ohne Rechteklärung verwertet werden? Wer ist bei einer etwaigen Rechteklärung Ansprechpartner und was ist zu beachten?
Der Band "Urheberrechte in Museen und Archiven", im Dialog zwischen Museums- bzw. Archivfachleuten und Juristen entstanden, systematisiert alle wichtigen Fragen aus der Museumspraxis und stellt anschaulich
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Produktbeschreibung
Die Digitalisierung von Beständen ist in den meisten Museen und Archiven längst gängige Praxis und bringt enorme Chancen mit sich. Doch der rechtliche Rahmen ist kompliziert. Was darf das Archiv oder das Museum mit den Digitalisaten alles machen? Welche Bestände können ohne Rechteklärung verwertet werden? Wer ist bei einer etwaigen Rechteklärung Ansprechpartner und was ist zu beachten?

Der Band "Urheberrechte in Museen und Archiven", im Dialog zwischen Museums- bzw. Archivfachleuten und Juristen entstanden, systematisiert alle wichtigen Fragen aus der Museumspraxis und stellt anschaulich juristische Lösungen bereit. So werden anhand von Bildbeispielen der Begriff des Lichtbildes und des Lichtbildwerkes veranschaulicht, es wird umrissen, welche Form der Verwertung an elektronischen Leseplätzen und Terminals möglich ist und welche Dateien per E-Mail verschickt oder ins Internet gestellt werden dürfen.

Die wichtigen Hinweise zur Rechteklärung und zum Umgang mit Verwertungsgesellschaften ergänzen die durchgängig vorgeschlagenen Vertragsmuster und Musterklauseln.

Das so entstandene Handbuch mit
seinen vielen Beispielen aus der Praxis,
der prägnanten Darstellung mit Merksätzen, Checklisten und Vertragsmustern sowie
seiner Konzentration auf das Wesentliche

ist für Juristen wie juristische Laien ein profunder Wegweiser in allen wichtigen Fragen.

Mit Beiträgen von
Dr. Katharina Garbers-von Boehm, LL.M., Sabine Mußotter, LL.M., Prof. Dr. Winfried Bullinger und Dr. Ole Jani.