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This work considers the issue of whether the publisher has sufficient legal protection in regard to services rendered in comparison to other intellectual property rights holders. Based on the example of the publisher inter alia, this work offers approaches to promote the further development of the German intellectual property rights in respect to non-creative services.
Die Bewertung der Leistung der Verleger als Beitrag für die kulturelle Entwicklung hat eine lange und wechselvolle Geschichte hinter sich. Das über viele Wechselwirkungen verbundene Dreigestirn Autor-Verleger-Leser prägte
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Produktbeschreibung
This work considers the issue of whether the publisher has sufficient legal protection in regard to services rendered in comparison to other intellectual property rights holders. Based on the example of the publisher inter alia, this work offers approaches to promote the further development of the German intellectual property rights in respect to non-creative services.
Die Bewertung der Leistung der Verleger als Beitrag für die kulturelle Entwicklung hat eine lange und wechselvolle Geschichte hinter sich. Das über viele Wechselwirkungen verbundene Dreigestirn Autor-Verleger-Leser prägte über eine lange Zeit fast ausschließlich die Entwicklung des Urheberrechts. Anschub für die neuerliche Diskussion um ein Leistungsschutzrecht für Verleger leistete die Einführung des § 63a UrhG. Sie führte zu massiven Streitigkeiten um die Beteiligung der Verleger an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen und rückte Probleme bezüglich der Verteilungspläne der VG Wort in den Vordergrund, die sich bisher eher durch gegenseitige Akzeptanz und gemeinsame Übung, als durch saubere Rechtstechnik bewältigen ließen. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob die Verleger im Verhältnis zu anderen Leistungsschutzrechtsinhabern über ausreichenden Rechtsschutz in Bezug auf ihre erbrachten Leistungen und Investitionen verfügen. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf die Bedeutung der kürzlichen Änderungen der §§ 10, 63a UrhG durch den Zweiten Korb zum Urhebergesetz sowie die Umsetzung der Durchsetzungs-Richtlinie für diegesetzlichen Vergütungsansprüche und das Verlagsgeschäft gelegt. Die Arbeitliefert am Beispiel der Verleger und auch darüber hinaus Denkansätze, welche die Weiterentwicklung des deutschen Immaterialgüterrechts hinsichtlich des Schutzes von nicht-schöpferischen Leistungen vorantreiben.
Autorenporträt
Michael Kauert, Humboldt-Universität zu Berlin.
Rezensionen
"Die Arbeit liefert am Beisspiel der Verleger und auch darüber hinaus Denkansätze, welche die Weiterentwicklung des deutschen Immaterialgüterrechts hinsichtlich des Schutzes von nichtschöpferischen Leistungen vorantreibt."In: Kommunikation & Recht 5/2009