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Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Technische Universität Kaiserslautern (Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht und geistiges Eigentum), Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen von Privatisierungen von Gesellschaften in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union setzen die Regierungen Golden Shares / Goldene Aktien ein, um ihren Einfluss in der betreffenden Gesellschaft auch nach erfolgter Privatisierung zu behalten. Die in den Golden Shares verbrieften Regelungen, die nur zu Gunsten…mehr

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Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Technische Universität Kaiserslautern (Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht und geistiges Eigentum), Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen von Privatisierungen von Gesellschaften in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union setzen die Regierungen Golden Shares / Goldene Aktien ein, um ihren Einfluss in der betreffenden Gesellschaft auch nach erfolgter Privatisierung zu behalten. Die in den Golden Shares verbrieften Regelungen, die nur zu Gunsten einer staatlichen Stelle gelten, beschränken den freien Marktverkehr, eines der Grundziele des Europäischen Binnenmarktes, welcher im Themengebiet Goldene Aktien durch die Kapitalverkehrs- und Niederlassungsfreiheit geschützt wird. Auch das VW-Gesetz stellt eine Golden Share dar und ist nach EuGH-Urteil ebenso gemeinschaftsrechtswidrig, wie die Golden Shares der Mitgliedstaaten Frankreich, Portugal, Spanien, Großbritannien, Italien und Niederlande. Alle Regierungen scheitern mit ihren Regelungen am Prinzip der Verhältnismäßigkeit, ob-wohl teilweise zwingende Gründe des Allgemeininteresses vor-liegen. Bislang hat der EuGH keine Stellungsnahme abgegeben, in welcher Form die Regelungen in den Golden Shares ausgestaltet werden müssen, damit sie mit Kapitalverkehrs- und Niederlassungsfreiheit vereinbar sind. In den Mitgliedstaaten der EU existieren bis heute noch in über 100 Gesellschaften Golden Shares. Bis auf wenige Ausnahmen werden wahrscheinlich auch sie vom EuGH als gemeinschaftsrechtswidrig angesehen. Sollte der EuGH in Zukunft auch privatautonome Satzungs- und Vertragsgestaltungen an der Kapitalverkehrsfreiheit prüfen, stehen auch viele gesellschaftsrechtliche Regelungen der Mitgliedstaaten auf dem Prüfstand.

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Autorenporträt
Sascha Mockenhaupt wurde 1982 in Kirchen, Rheinland-Pfalz, geboren. Sein Studium der Betriebswirtschaftslehre mit technischer Qualifikation an der Technischen Universität Kaiserslautern schloss der Autor im Jahre 2008 mit dem akademischen Grad des Diplom-Kaufmann technisch erfolgreich ab. Innerhalb der betriebswirtschaftlichen Schwerpunkte seines Studiums, Internationale Wirtschaft und Bank- und Finanzmanagement, interessierte er sich besonders für wirtschaftsrechtliche Themengebiete und Fragen.
Zusätzlich sammelte der Autor im Rahmen des technischen Schwerpunktes seines Studiums, Fahrzeugtechnik, praktische Erfahrungen in der Automobilbranche. Die Tätigkeit innerhalb dieser Branche sowie das Interesse für wirtschaftsrechtliche Themen motivierte ihn, sich der Thematik der vorliegenden Studie zu widmen. Momentan arbeitet der Autor bei einem großen deutschen DAX-30 Unternehmen.