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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2,0, Universität Siegen, Veranstaltung: Handels- und Gesellschaftsrecht für Wirtschaftsjuristen, Sprache: Deutsch, Abstract: Bis zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts waren Schutzregelungen von Minderheitsaktionären weitestgehend unbekannt. Entscheidungen der Unternehmensführung konnten durch Mehrheitsaktionäre über das Mehrheitsprinzip bei Abstimmungen in den Hauptversammlungen beeinflusst werden. Somit war es Mehrheitsaktionären sehr leicht möglich, ihre…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2,0, Universität Siegen, Veranstaltung: Handels- und Gesellschaftsrecht für Wirtschaftsjuristen, Sprache: Deutsch, Abstract: Bis zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts waren Schutzregelungen von Minderheitsaktionären weitestgehend unbekannt. Entscheidungen der Unternehmensführung konnten durch Mehrheitsaktionäre über das Mehrheitsprinzip bei Abstimmungen in den Hauptversammlungen beeinflusst werden. Somit war es Mehrheitsaktionären sehr leicht möglich, ihre Interessen ungehindert zum Nachteil der Minderheitsa ktionäre durchzusetzen. Im Aktiengesetz1 von 1965 wurden erste Abfindungsregelungen verfasst. Das moderne Kapitalmarktrecht wurde in Deutschland seit den 1970er Jahren entwickelt und regelt in einigen Bereichen den Schutz der Anleger, der zur Förderung des Finanzplatzes Deutschland eine wichtige Bedeutung hat.2 Mit der Einführung des Squeeze-out in das deutsche Recht zum 1. Januar 2002 wurde ein Rechtsinstitut geschaffen, das es dem Hauptaktionär einer Gesellschaft ermöglicht, Minderheitsaktionäre vollständig aus der Gesellschaft auszu schließen. Hinsichtlich seiner Stellung lässt sich das Ausschlussrecht gemäß §§ 327a ff. AktG als Schnittstelle zwischen dem Gesellschaftsrecht und dem Kapitalmarktrecht einordnen.