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Mit der Festgabe zum 65. Geburtstag von Hanns W. Feigen ehren Freunde, Kollegen und Weggefährten aus Praxis und Wissenschaft einen der führenden Strafverteidiger in Deutschland und sein berufliches Wirken mit u.a. folgenden Beiträgen:
Florian Becker Die aktive Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaften und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
Alfred Dierlamm Unternehmensstrafrecht eine unendlich Geschichte
Walther Graf Ordnungswidrigkeitenrechtliche Verantwortlichkeit der Konzernobergesellschaft für Gesetzesverstöße ihrer Tochtergesellschaften?
Gina Greeve
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Produktbeschreibung
Mit der Festgabe zum 65. Geburtstag von Hanns W. Feigen ehren Freunde, Kollegen und Weggefährten aus Praxis und Wissenschaft einen der führenden Strafverteidiger in Deutschland und sein berufliches Wirken mit u.a. folgenden Beiträgen:

Florian Becker
Die aktive Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaften und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung

Alfred Dierlamm
Unternehmensstrafrecht eine unendlich Geschichte

Walther Graf
Ordnungswidrigkeitenrechtliche Verantwortlichkeit der Konzernobergesellschaft für Gesetzesverstöße ihrer Tochtergesellschaften?

Gina Greeve
Beschlagnahmeverbote in Zusammenhang mit unternehmens-»internen« Interviews Ist das »Interview« eine geschützte interne Erhebung?

Bernd Groß
Der Unternehmensanwalt in der Praxis

Sylvie Hambloch-Gesinn
Anforderungen an ein Aufsichtsratsmitglied

Daniel M. Krause
Symbolische Gesetzgebung: Der strafrechtliche Teil des »Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen« ein fehlgeschlagener Versuch

Jochen Langkeit
Der von der Verteidigung beauftragte Sachverständige im Strafprozess

Werner Leitner
Hospitality und Sponsoring im Sport Vom strafrechtlichen Risiko der Gastlichkeit

Barbara Livonius
Geldwäschebekämpfung: Verdachtsmeldepflicht für Angehörige freier Berufe

Roger Mann
Berichterstattung über Ermittlungsverfahren in Online-Archiven

Dieter Merkens
Beeinträchtigung der Rechte des Beschuldigten auf Verteidigung durch zivilrechtliche Eilmaßnahmen

Manfred Obermüller
Kreditsicherheiten und Strafrecht

Harro Otto
Vorteilsgewährung für die Dienstausübung

Wolf Schiller
Aktuelle Aspekte zur »Korkengeldentscheidung«? Ein simuliertes Gespräch

Bernd Schünemann
Rechtsstaatsschwindsucht im Steuerstrafrecht und Steuerstrafverfahren

Renate Verjans
»Negativattest« trotz »informeller Absprache« als Falschbeurkundung im Amt? Zugleich eine Anmerkung zu BVerfG, Urteil vom 19.03.2013 2 BvR 2628/10 u.a.

Leonard Walischewski
Untreue und Restriktionsgebot Schutzzweck, Pflichtwidrigkeit und hypothetisches Einverständnis

Anne Wehnert
Strafrechtliche Risiken des Verteidigers beim Umgang mit Ermittlungsakten, insbesondere bei Verwertung für zivilprozessuale Zwecke

Jürgen Wessing
Der Unternehmensverteidiger als Koordinator im Strafverfahren

Friedrich Graf von Westphalen
Organhaftung und Schiedsverfahren

Jürgen Wolter
Unverfügbares und Verteidigungssstrategien Zur Kernbereichs- und Wesensgehaltsgarantie im Strafprozess

Mark A. Zöller
Das Recht auf einen Verteidiger im Ermittlungsverfahren
Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 08.12.2014

Den Spieß umgedreht
Ein Juraprofessor prangert das Steuerstrafrecht an

Festschriften für Juristen im vorgerückten Lebensalter sind gang und gäbe - finden aber wenig Aufmerksamkeit, weil es sich naturgemäß um Sammelsurien mehr oder weniger theoretischer Fachbeiträge handelt. Das Kompendium, das ein Quartett von Herausgebern dem Frankfurter Strafverteidiger Hanns W. Feigen zum 65. Geburtstag gewidmet hat, bietet aber manche Perle. Dies gilt nicht zuletzt für den Beitrag des emeritierten Strafrechtsprofessors (und aktiven Rechtsbeistands des Ex-Politikers Stefan Mappus) Bernd Schünemann.

Dessen Generalabrechnung mit dem Steuerstrafrecht muss man nicht in allen Punkten überzeugend finden. Doch die Argumente des Münchner Hochschullehrers haben Gewicht. Der gnadenlos polemische Sprachstil, der niemanden respektvoll schont, ist ein Genuss für jeden, der nicht uneingeschränkt auf der Seite des Steuerstaates steht. Dies passt zu dem Jubilar, zu dessen bekanntesten Mandanten Steuerkriminelle wie Klaus Zumwinkel und Ulrich Hoeneß zählten.

Schünemann zeichnet ein Bild des Steuerstrafrechts, das kontinuierlich - und im Übermaß - verschärft worden ist. Schuld daran gibt er Politik, Justiz und Behörden. Ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes, wie der Wissenschaftler meint: Wenn der Staat die Vorenthaltung von Steuern ahnde, müsse er ebenso streng die Verschwendung öffentlicher Mittel bekämpfen. Dass der Straftatbestand der Haushaltsuntreue vor Gericht kaum eine Rolle spiele, prangert er als "blinden Fleck" an. Dabei verweist er auf Milliardenlasten für den Steuerzahler durch Spekulationsverluste einiger Landesbanken. Skeptisch betrachtet Schünemann die Tendenz, deutsche Strafvorschriften immer mehr auf Sachverhalte im Ausland zu erstrecken. Diese "steuerstrafrechtsimperialistische" Haltung verschärft noch das grundlegende Gerechtigkeitsproblem. Den nächsten Bestrafungsschub führt Schünemann auf den Bundesgerichtshof zurück: Nachdem die Zuständigkeit an einen anderen Senat übergegangen war, hätten die Karlsruher Richter den Straftatbestand der Hinterziehung "unerträglich extensiv" und "dubios" ausgelegt. Ein "Quantensprung", den die schwarz-gelbe Regierungskoalition dann nachvollzogen und in der Abgabenordnung verankert habe - etwa durch höhere Hürden für eine strafbefreiende Selbstanzeige. Die sei eine Mogelpackung, findet der Strafrechtler, um die Öffentlichkeit hinters Licht zu führen. Was den Finanzbehörden ein gewaltiges Druckpotential und eine verheerende "Allmacht" verschaffe, wie er den Abgeordneten vorwirft. Ein "erkennbarer Niedergang der Gesetzgebungskultur" und eine "offensichtliche Fehlleistung", lautet Schünemanns drastisches Fazit.

Der Professor lässt nichts aus, was man der Politik ankreiden könnte. Fragwürdig findet er den "globalen Solidaritätsanspruch des Staates", der das Welteinkommen seiner Bürger besteuere. Womit deutsche Behörden mit ganzer Härte Steueransprüche von Staaten wie Italien oder Griechenland schützten, die dies bei eigenen Landsleuten kaum täten. Die Strafwürdigkeit von Steuerdelinquenten sei auch deshalb geringer, weil es eine "riesige Rechtsberatungsindustrie der legalen, aber häufig illegitimen Steuervermeidung" gebe. Hinterzieher würden für eine "Verletzung der bürgerlichen Solidaritätspflicht" so hart bestraft wie ein Betrüger, der einem Mitmenschen etwas wegnimmt.

Keine Gnade findet auch das Bundesverfassungsgericht, das nicht gegen den Kauf von Bank-CDs durch Steuerfahnder eingeschritten ist. Diese Bereitschaft des Staates, "sein Steueraufkommen auch mit kriminellen Methoden zu schützen", ist für Schünemann eine "Ersetzung von Recht durch Macht" und ein "Wetterzeichen für den Untergang der deutschen Rechtskultur". Nach diesem verdichteten - man könnte auch sagen: einseitigen - Blick ist sein Urteil konsequent: Diese "Schwindsucht" des Rechtsstaats sei schon fast eine "Schwindelsucht".

JOACHIM JAHN

Barbara Livonius u.a. (Hrsg.): Strafverteidigung im Wirtschaftsleben. Festgabe für Hanns W. Feigen. Carl Heymanns Verlag, Köln 2014, 432 Seiten, 128 Euro

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Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension

Joachim Jahn kennt langweiligere Festschriften als diese. Was Barbara Livonius und ihre Kollegen aus Anlass des 65. Geburtstages des Frankfurter Strafverteidigers Hanns W. Feigen zusammengestellt haben, birgt laut Rezensent manche Perle. So etwa den Beitrag des Strafrechtsprofessors Bernd Schünemann. Wenn dieser im Band schön polemisch über das deutsche Steuerstrafrecht herzieht und die Kriminalisierung der Steuerfahndung durch den Kauf von Bank-CDs kritisiert, fühlt sich Jahn gut, wenngleich auch etwas einseitig unterhalten.

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