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Durch den Krieg der USA und ihrer Verbündeten gegen den Irak im Jahre 2003 ist das Thema der Arbeit von Christoff Jenschke wieder höchstaktuell geworden: Die Rückführung von Kulturgütern, die in Kriegszeiten widerrechtlich verbracht wurden. Auf dem internationalen Kunstmarkt finden sich derzeit einige der aus den irakischen Museen geplünderten Kunstschätze wieder. Auch die Verhandlungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Russland über die Restitution deutscher Kulturgüter sind noch immer nicht abgeschlossen. Der Verfasser gibt einen umfassenden Überblick über den Anspruch auf…mehr

Produktbeschreibung
Durch den Krieg der USA und ihrer Verbündeten gegen den Irak im Jahre 2003 ist das Thema der Arbeit von Christoff Jenschke wieder höchstaktuell geworden: Die Rückführung von Kulturgütern, die in Kriegszeiten widerrechtlich verbracht wurden. Auf dem internationalen Kunstmarkt finden sich derzeit einige der aus den irakischen Museen geplünderten Kunstschätze wieder. Auch die Verhandlungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Russland über die Restitution deutscher Kulturgüter sind noch immer nicht abgeschlossen. Der Verfasser gibt einen umfassenden Überblick über den Anspruch auf Rückführung von in Kriegszeiten widerrechtlich verbrachten Kulturgütern. In verschiedenen Kapiteln werden die Anspruchsgrundlagen, der Umfang des Anspruchs und die Einwände gegen einen solchen Restitutionsanspruch behandelt.

Das erste Kapitel bietet eine kurze Einführung in die Thematik unter Eingrenzung der Problemstellung. Im zweiten Kapitel behandelt Jenschke die Anspruchsgrundlagen, beginnend mit dem Vertragsrecht. Dort wird der Schwerpunkt im Bereich der multilateralen Verträge gelegt auf die Bestimmungen der Haager Konventionen von 1899/1907 nebst ihren Anlagen, den Haager Landkriegsordnungen sowie auf die Haager Konvention zum Schutze der Kulturgüter im Falle eines bewaffneten Konflikts von 1954 nebst erstem Protokoll. Im Teil, der die bilateralen Verträge betrifft, setzt sich der Autor hauptsächlich mit zwischen der Bundesrepublik und anderen Staaten geschlossenen Vereinbarungen auseinander, in denen Rückführungsbestimmungen für in Kriegszeiten verbrachte Kulturgüter enthalten sind. Eingegangen wird auch auf Verträge zwischen dritten Staaten, die bislang wenig Beachtung in der Literatur fanden. Sodann wird das Völkergewohnheitsrecht in diesem Bereich vom Autor eingehend auf seinen Gehalt hin untersucht. Er zeigt auf, in welchem Umfang es heute Geltung beansprucht und erläutert in diesem Zusammenhang einen bislang in der Literatur stiefmütterlich behandelten Fall: The Amelia aus dem Jahre 1861.

Im dritten Kapitel beschäftigt sich der Verfasser mit dem Umfang des Rückgabeanspruches. Im vierten Kapitel werden die Argumente behandelt, welche einem Staat zur Seite stehen, wenn er sich der Geltendmachung eines Rückgabeanspruchs ausgesetzt sieht. Dazu gehören der Einwand der Verjährung, Ersitzung, Aufrechnung, des Verzichts und der Repressalie ebenso wie der der "restitution in kind". Besonderes Augenmerk wird dabei jedoch auf das völkerrechtliche Zurückbehaltungsrecht gelegt.

Christoff Jenschke zeigt, dass den allgemeinen Rechtsgrundsätzen ein solches Recht entspringt. Im letzten Kapitel bietet der Autor einen Überblick über die bislang für die Problematik angebotenen Lösungsvorschläge und schließt mit einem Ausblick sowie einer überblicksartigen Zusammenfassung der Arbeit.
Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 24.08.2005

Widerrechtlich

BEUTEKUNST. Die Geschichte der Kriege ist auch eine Geschichte erbeuteter Kunst. Der Raub von Kulturgütern dient dabei nicht nur der Befriedigung des Sammelwahns von Eroberern oder des Überlegenheitsgefühls der siegreichen über die besiegte Nation. Die Plünderung oder gar Zerstörung von Kulturgütern bezweckt - wie Christof Jenschke in einer kurzen "Psychologie des Kunstraubs" darlegt - auch und gerade, "die Seele eines Volkes zu treffen, ein Volk seiner Geschichte zu berauben, seinen Stolz zu kränken". Denn Kulturgüter begründen nationale Identität. Die Einsicht, daß ein dauerhafter Friedenszustand deren wechselseitige Achtung voraussetzt, führte zu einer Ausweitung des kriegsrechtlichen Schutzes von Kulturgütern und zur Entwicklung eines Wegnahmeverbots. Die Studie beschäftigt sich eingehend mit allen völkerrechtlichen Fragen, welche die Rückführung von Kulturgütern betreffen, die in Kriegszeiten widerrechtlich verbracht wurden. Zunächst werden die vertragsrechtlichen und gewohnheitsrechtlichen Grundlagen für einen Rückführunganspruch untersucht, der in erster Linie auf Naturalrestitution gerichtet ist. Ausführlich wird auf mögliche völkerrechtliche Einwände des verpflichteten Staates gegen einen geltend gemachten Rückführungsanspruch eingegangen. Eine Einbehaltung von erbeuteten Kulturgütern als Reparationsleistung scheidet nach heute geltendem Völkerrecht aus. Fremde Kulturgüter unterfallen auch einem umfassenden kriegsrechtlichen Repressalienverbot und dürfen nicht enteignet werden. Die Idee eines Weltkulturerbes läßt sich nicht gegen das durch Rückführung an Ort und Stelle zu schützende nationale Kulturerbe ausspielen. In Betracht kommt allerdings ein Zurückbehaltungsrecht bei gegenseitigen Leistungsverpflichtungen, sofern die Gegenforderung mit der Rückforderung in einem engen Sachzusammenhang steht. Die völkerrechtlich klare Rechtslage ist das eine, die Praxis einiger Staaten (man denke nur an russische Beutekunst-Gesetz) teilweise eine andere. Bei aller Bereitschaft zu einem politischen Entgegenkommen in offenen Restitutionsfragen darf nicht aus dem Blick geraten, daß Kulturgüterrückführungen fester Bestandteil einer das Recht achtenden Völkerverständigung sein sollten. (Christoff Jenschke: Der völkerrechtliche Rückgabeanspruch auf in Kriegszeiten widerrechtlich verbrachte Kulturgüter. Verlag Duncker & Humblot, Berlin 2005. 374 Seiten, 88,- [Euro].)

CHRISTIAN HILLGRUBER

Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
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Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension

Überzeugend findet Rezensent Christian Hillgruber diese Studie Christoff Jenschkes über völkerrechtliche Fragen, welche die Rückführung von Kulturgütern betreffen, die in Kriegszeiten erbeutet wurden. Der Autor untersuche zunächst die vertragsrechtlichen und gewohnheitsrechtlichen Grundlagen für einen Rückführunganspruch, der in erster Linie auf Naturalrestitution gerichtet sei. Ausführlich gehe er dann auf mögliche völkerrechtliche Einwände des verpflichteten Staates gegen einen geltend gemachten Rückführungsanspruch ein. Hillgruber berichtet, dass nach heute geltendem Völkerrecht eine Einbehaltung von erbeuteten Kulturgütern als Reparationsleistung ausscheidet und dass diese auch nicht enteignet werden dürfen. In Betracht komme allerdings ein Zurückbehaltungsrecht bei gegenseitigen Leistungsverpflichtungen, sofern die Gegenforderung mit der Rückforderung in einem engen Sachzusammenhang stehe. "Die völkerrechtlich klare Rechtslage ist das eine", resümiert der Rezensent, "die Praxis einiger Staaten (man denke nur an russische Beutekunst-Gesetz) teilweise eine andere".

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