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Das Gesetz ist die zentrale Kategorie unseres rechtlichen Denkens. Seine geistigen Wurzeln kommen aus den Tiefenschichten des Religiösen und wirken bis heute in naturwissenschaftlichen und ökonomischen Gesetzmäßigkeiten. In der freiheitlichen Demokratie ist die Norm des Rechts Grundlage, wenn nicht Wesen des Staates: Nicht Menschen herrschen - Gesetze gelten.
Doch dieses Gesetz läuft in eine tiefe Krise. Sie bedroht die Gewaltenteilung und den Rechtsstaat: Einerseits geht den staatlichen Gesetzen ihre alte Majestät der unverbrüchlichen Geltung verloren, in Normfluten, Überkomplikation,
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Produktbeschreibung
Das Gesetz ist die zentrale Kategorie unseres rechtlichen Denkens. Seine geistigen Wurzeln kommen aus den Tiefenschichten des Religiösen und wirken bis heute in naturwissenschaftlichen und ökonomischen Gesetzmäßigkeiten. In der freiheitlichen Demokratie ist die Norm des Rechts Grundlage, wenn nicht Wesen des Staates: Nicht Menschen herrschen - Gesetze gelten.

Doch dieses Gesetz läuft in eine tiefe Krise. Sie bedroht die Gewaltenteilung und den Rechtsstaat: Einerseits geht den staatlichen Gesetzen ihre alte Majestät der unverbrüchlichen Geltung verloren, in Normfluten, Überkomplikation, Experimentiernormierungen - zum anderen erscheinen sie dennoch immer weniger geeignet, eine rasch sich wandelnde Wirklichkeit abzubilden. Zwischen der Kritik schwächelnder Bestreitbarkeit und fortschrittshemmender Überstarre werden nicht die Gesetze, es wird »das Gesetz« zum Problem.

Der Verfasser will die Gründe dieser Entwicklung aufzeigen und ihre vielfachen Erscheinungsformen zusammenordnen. Sie reichen von der Grundsätzlichkeit einer Freiheit, die sich auch der Gesetzesbindung nicht unterwerfen will, bis zu einer »Normvervielfältigung« in immer weniger übersichtlicher Auslegung; mit ihr schieben sich Verwaltung und Gerichtsbarkeit als »Gesetzgebungs-Fortsetzer« zwischen Parlament und Bürger. Vor allem schwächt sich die Gesetzesunterworfenheit einer regierungsgebundenen Verwaltung ab, welche Parlamentsgesetze vorbereitet, sich mit den Verordnungen ihre eigenen Gesetze gibt und im Verwaltungsakt das oft so entscheidende »erste Wort« spricht; darin wandelt sich der Rechtsstaat.

Viele Gesetze sind eine Verfassungsnotwendigkeit in der Demokratie. Eine Chance hat diese, wenn sich ihre ausufernde Regelungsmacht zurücknimmt; nur dann kann das (übrig-)bleibende Gesetz seine Ordnungskraft bewahren. Andernfalls führt der Weg in ein neues Gewaltsystem von disparaten Einzelbefehlen in Gesetzesform bis zum Ordre de Mufti.
Rezensionen

Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension

Rezensent Walter Grasnick zeigt sich unbeeindruckt von Walter Leisners "Krise des Gesetzes". Im Anschluss an den Rechtsphilosophen Gustav Radbruch vertritt Grasnick die Auffassung, dass es ein übergesetzliches Recht gibt, "an dem gemessen das Unrecht Unrecht bleibt, auch wenn es in die Form des Gesetzes gegossen ist". Von dieser Unterscheidung zwischen Recht und Gesetz ausgehend, kritisiert er Leisners Grund-Position, nach der das Gesetz die zentrale Kategorie des rechtlichen Denkens ist. Grasnick wirft Leisner vor, den "Gesetzespositivismus" zu vergötzen und die fatalen Folgen, die sich aus blinden Gesetzesgehorsam bisweilen ergeben, zu ignorieren. Während Leisner den Weg "Vom Gesetzesstaat zum Richterstaat" laut Rezensent nur als Irrweg zu begreifen vermag, erblickt der Rezensent eben darin den "Ausweg aus der selbstverschuldeten rechtlichen Unmündigkeit".

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