Marktplatzangebote
3 Angebote ab € 9,99 €
  • Broschiertes Buch

Jeder Mensch hat das Recht, würdig behandelt zu werden. Das ist im Grundgesetz verankert. Was aber passiert, wenn ein Mensch nicht mehr in der Lage ist, dieses Recht selbst einzufordern? Dann ist es an den Angehörigen, die Würde des Menschen zu bewahren, für seine Rechte einzutreten und seinen letzten Willen zu erfüllen. Dass das deutsche Rechtssystem der Befolgung des Patientenwillens aber oft im Weg steht, musste Elke Gloor am Beispiel ihrer Mutter erfahren. Zusammen mit dem auf Medizinrecht spezialisierten Anwalt Wolfgang Putz nahm sie den verzweifelten Kampf um die Durchsetzung des…mehr

Produktbeschreibung
Jeder Mensch hat das Recht, würdig behandelt zu werden. Das ist im Grundgesetz verankert. Was aber passiert, wenn ein Mensch nicht mehr in der Lage ist, dieses Recht selbst einzufordern? Dann ist es an den Angehörigen, die Würde des Menschen zu bewahren, für seine Rechte einzutreten und seinen letzten Willen zu erfüllen. Dass das deutsche Rechtssystem der Befolgung des Patientenwillens aber oft im Weg steht, musste Elke Gloor am Beispiel ihrer Mutter erfahren. Zusammen mit dem auf Medizinrecht spezialisierten Anwalt Wolfgang Putz nahm sie den verzweifelten Kampf um die Durchsetzung des mütterlichen Wunsches, würdig sterben zu dürfen, auf. Ihr gemeinsames Engagement mündete in einem für die Bundesrepublik bisher beispiellosen Strafverfahren.
Autorenporträt
Wolfgang Putz, seit 1977 Rechtsanwalt, spezialisierte sich nach dem Studium der Rechtswissenschaften, Politik und Humanmedizin in München auf Arzthaftungsrecht und Patientenrechte am Ende des Lebens. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit arbeitet Putz als Lehrbeauftragter für Medizinrecht und -ethik an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Im Bereich des Arzthaftungsrechtes und der Rechtsfragen am Ende des Lebens hat Wolfgang Putz bereits zahlreiche Veröffentlichungen getätigt. Elke Gloor, Jahrgang 1954, schnitt - auf Anraten ihres Anwalts Wolfgang Putz - am 21. Dezember 2007 in einem Pflegeheim den Schlauch durch, über den ihre Mutter künstlich ernährt wurde. Sie musste sich dafür vor Gericht verantworten, wurde aber freigesprochen. Elke Gloor ist Mutter zweier erwachsener Söhne und arbeitet als Verwaltungsangestellte in einer Kasseler Suchtberatungsstelle. Sie interessiert sich für alternative Heilmethoden, Musik und Reisen.
Rezensionen

Süddeutsche Zeitung - Rezension
Süddeutsche Zeitung | Besprechung von 30.05.2011

Warum Erika Küllmer nicht sterben durfte
Der Fall einer Komapatientin: Wolfgang Putz und Elke Gloor berichten von einem bahnbrechenden Prozess
Es ist der Freitag vor Heiligabend, eine alte Frau liegt in ihrem Bett, sie atmet gleichmäßig, sie wirkt ganz friedlich. Seit einigen Stunden wird sie nicht mehr künstlich ernährt. Sie könnte bald sterben. Aber nein – „Es ist Weihnachten, da stirbt doch niemand“, sagt die Heimleiterin. Sie gibt den Kindern der Wachkomapatientin zehn Minuten Zeit, der Wiederaufnahme der Ernährung zuzustimmen. Sie droht ihnen mit Hausverbot. Sie provoziert eine Eskalation, die Jahre später Rechtsgeschichte machen wird: In ihrer Not kontaktieren die Tochter und der Sohn von Erika Küllmer den Anwalt Wolfgang Putz, der ihnen einen Rat gibt. Daraufhin schneiden sie die Magensonde mit einer Schere über der Bauchdecke ab. Die Sonde versinkt im Körper. Die Polizei kommt, der Krankenwagen, der Anwalt, die Justiz und, ganz am Ende, ein Freispruch des Bundesgerichtshofs.
Dort errang der Rechtsanwalt Putz im Juni vergangenen Jahres ein Grundsatzurteil im Fall Erika Küllmer, das das Sterben in Deutschland grundlegend verändert hat. Oder besser: das Sterbenlassen. Die Menschen müssen seitdem weniger Angst davor haben, dass ihr Wille am Lebensende missachtet wird. Doch so gut der Fall auch im Sinne der Menschenwürde ausgegangen sein mag, so bedrückend ist die Geschichte, die vorausgegangen ist. Es ist die Geschichte eines jahrelangen Kampfs um einen makaberen Erfolg: den Tod eines geliebten Menschen.
Wolfgang Putz und Elke Gloor, die Tochter Erika Küllmers, haben diese Geschichte nun gemeinsam aufgeschrieben. In ihrem Buch „Sterben dürfen“ schildern der Anwalt und die Tochter, jeder aus seiner Sicht, die Geschehnisse. Das ist gut, weil der Fall Küllmer eben beides in sich birgt: eine Tragödie, in der es kein „gutes“ Ende geben kann, und eine juristisch hochschwierige Causa.
Nicht nur die Perspektive der Autoren ist unterschiedlich, sondern auch ihr Stil. Es gelingt Putz, komplizierte fachliche Zusammenhänge auch für Laien verständlich und durch Beispiele anschaulich zu machen. Und der persönliche Tonfall Elke Gloors gibt der Darstellung menschliche Tiefe. Passagen wie „Ich wollte doch nur, dass sie den Wind auf ihrer Haut spüren, vielleicht das Vogelzwitschern hören, die Natur und das Leben irgendwie wahrnehmen könnte“ wären freilich entbehrlich gewesen, die Tragweite des Geschehenen wird damit jedenfalls nicht verdeutlicht. Aber was genau war geschehen?
Nach einer Hirnblutung war Elke Gloors Mutter in ein Koma gefallen, aus dem sie nie wieder aufwachen sollte. Zu Lebzeiten hatte sie lebensverlängernde Maßnahmen für den Fall, dass sie sich nicht mehr selbst äußern könne, stets abgelehnt. Und doch legte man der Wachkomapatientin, Frau Küllmer, eine Magensonde. Mehr als fünf Jahre wurde sie auf diese Weise am Sterben gehindert, obwohl klar war, dass sie nie wieder erwachen würde, und obwohl ihre Kinder unablässig erklärten, dass sie den Zustand des Dahinvegetierens nicht gewollt hätte. Zuletzt riefen die Geschwister den Rechtsanwalt Putz zu Hilfe, um den Willen ihrer Mutter durchzusetzen.
Wolfgang Putz ist der wohl bekannteste Sterberechtsanwalt Deutschlands. 1994 hat er als erster Anwalt in der deutschen Rechtsgeschichte den Tod eines Menschen eingeklagt. Seitdem lässt ihn das Thema nicht mehr los. Die Deutschen, schreibt er, glaubten pauschal: „Leben ist gut, und Sterben ist schlecht. Also schützt der Staat das Leben.“ Dagegen geht Putz an. Der Bundesgerichtshof entschied für Putz und die Familie, weil das Gericht das Durchschneiden der Sonde, also den Abbruch einer gegen den Patientenwillen gerichteten Behandlung, nicht als aktive Sterbehilfe ansah.
„Sterben dürfen“ liest sich teils wie ein Kriminalroman – nur dass hier nicht ein Mörder gesucht wird, sondern ein Weg, wie ein Mensch sterben darf. Das Bemühen um die Mutter und ihren Tod ist für ihre Angehörigen mehr als bitter gewesen. Immer wieder haben die Kinder und ihr Anwalt Kämpfe verloren: gegen das Heim, gegen den Hausarzt, vor Gericht. – Frau Küllmers Sohn hat sich vor einiger Zeit das Leben genommen.
Putz und Gloor beschreiben aber nicht nur die Kämpfe, die sie ausgefochten haben, sondern auch die Fragen, die in diesem Zusammenhang auftauchten und bei vergleichbaren Fällen immer auftauchen werden: Verfügt ein bewusstloser Mensch über einen Willen? Sind Zeichen von Wohlbefinden eines Komatösen als Wunsch nach künstlicher Lebensverlängerung zu verstehen? Warum dürfen „töten“ und „sterben lassen“ auf keinen Fall miteinander verwechselt werden?  
Am Ende der Lektüre bleiben Empörung über die unwürdigen Umstände, unter denen ein Leben in Deutschland zu Ende gehen kann – und die Hoffnung, dass sich „die Kunst des Zulassens des Sterbens als moderne Form der Ars moriendi, also der Kunst des Sterbens“, wie Wolfgang Putz es formuliert, eines Tages durchsetzen möge. CHARLOTTE FRANK
WOLFGANG PUTZ, ELKE GLOOR: Sterben dürfen. Hoffmann und Campe, Hamburg 2011. 217 Seiten, 18 Euro.
Die meisten Deutschen denken:
„Leben ist gut, Sterben ist
schlecht.“ Das gilt nicht immer.
Was hat Ernst Kahl hier gezeichnet? Vom Tod umfangen, bleibt manchen nur, ihm mutig ins Auge zu sehen. Das Schicksal, um das es in dieser Rezension geht, hat Rechtsgeschichte geschrieben: Erika Küllmer lag im Wachkoma und wurde künstlich am Leben gehalten, obwohl sie stets kundgetan hatte, dass sie so etwas nicht wollte. Ihre Kinder nahmen es auf sich, den letzten Wunsch der Mutter zu erfüllen.
Für seine oft abgründigen, oft komischen Werke wird Ernst Kahl am 1. Juni mit dem Wilhelm-Busch-Preis von Stadthagen ausgezeichnet. Am 29. Mai hat unser Zeichner Gerhard Haderer seinen 60. Geburtstag gefeiert. Wir gratulieren. aug
Zeichnung: Ernst Kahl
SZdigital: Alle Rechte vorbehalten - Süddeutsche Zeitung GmbH, München
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über www.sz-content.de
…mehr

Perlentaucher-Notiz zur Süddeutsche Zeitung-Rezension

Charlotte Frank ist entsetzt über die Zustände des Sterbens in Deutschland. Das Buch liest sie als doppeltes Plädoyer für eine Ars morendi, ein sanftes Sterbenlassen. Aus juristischer Perspektive, anschaulich vermittelt durch den Sterberechtsanwalt Wolfgang Putz, sowie aus der sehr menschlichen Sicht einer Betroffenen, der Tochter der langjährigen Koma-Patientin Erika Küllmer. Beide Sichtweisen zusammen in einem Buch machen für Frank Sinn, da sie sich gut ergänzen und die Kämpfe und Fragen der Sterbehilfe aufnehmen. Das Resultat findet Frank mal bedrückend und traurig, mal spannend wie ein Krimi. Eine Suche nicht nach dem Schuldigen, sondern nach der Unschuld des Sterbens.

© Perlentaucher Medien GmbH