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Im Herbst 1963 begann in Frankfurt der Auschwitz-Prozess. Über einen Zeitraum von knapp zwei Monaten berichtete der junge Kunsthistoriker Martin Warnke aus der Phase der Beweisaufnahme für die Stuttgarter Zeitung. Seine Artikel werden hier erstmals zusammenhängend publiziert. Ein diese begleitendes Interview gibt nicht nur die Sicht eines Historikers auf ein politisch sowie sozial hoch bedeutendes Ereignis wieder, vielmehr situiert Warnke darin den Standpunkt des Wissenschaftlers strikt außerhalb des »Elfenbeinturms« und rückt kunst- und bildhistorische Fragestellungen in den Fokus, welche die…mehr

Produktbeschreibung
Im Herbst 1963 begann in Frankfurt der Auschwitz-Prozess. Über einen Zeitraum von knapp zwei Monaten berichtete der junge Kunsthistoriker Martin Warnke aus der Phase der Beweisaufnahme für die Stuttgarter Zeitung. Seine Artikel werden hier erstmals zusammenhängend publiziert. Ein diese begleitendes Interview gibt nicht nur die Sicht eines Historikers auf ein politisch sowie sozial hoch bedeutendes Ereignis wieder, vielmehr situiert Warnke darin den Standpunkt des Wissenschaftlers strikt außerhalb des »Elfenbeinturms« und rückt kunst- und bildhistorische Fragestellungen in den Fokus, welche die etablierte Kunstgeschichtsschreibung der späten 1960er Jahre mit hoher Energie zu ignorieren versuchte. In ihnen dokumentiert sich eine konsequente Zeitgenossenschaft, ein sowohl humanistisches als auch methodisches In-der-eigenen-Zeit-Sein des Historikers. So liegen Warnkes Artikel über die Frankfurter Auschwitz-Prozesse mit am Anfang zu seinen Überlegungen zu einer »Politischen Ikonographie« der Kunst.

Neben Warnkes Artikeln zum Auschwitz-Prozess aus der Stuttgarter Zeitung enthält der Band ein Interview mit Martin Warnke sowie einen Kommentar zu den Zeitumständen der Prozesse von Norbert Frei.
Autorenporträt
Martin Warnke zählt zu den wichtigsten Kunsthistorikern der letzten Jahrzehnte in Deutschland. 1937 in Brasilien geboren, kam er 1953 nach Westdeutschland. Nach seinem Studium in München, Madrid und Berlin war er 1964 mehrere Monate Berichterstatter der Frankfurter Auschwitz-Prozesse für die Stuttgarter Zeitung, danach Volontär an den Berliner Museen. 1970 habilitierte er sich an der Universität Münster mit seiner Forschung über die Organisationsformen der frühneuzeitlichen Hofkunst. Von 1971 bis 1978 war er Professor an der Universität Marburg und lehrte im Anschluss bis zu seiner Emeritierung 2003 an der Universität Hamburg. Im Fokus seiner Forschung stehen die politischen und sozialen Bedingungen von Kunst sowie die politische Wirkung von Bildern. In diesem Kontext arbeitete er den methodischen Ansatz der Politischen Ikonographie aus. Als einer der ersten engagierte sich Warnke für die Wahrnehmung der Forschungen exilierter Kunsthistoriker.war vor seiner Emeritierung Professor

für Kunstgeschichte an der Universität Hamburg.
Rezensionen

Perlentaucher-Notiz zur FR-Rezension

Arno Widmann interessiert sich für den Fokus in Martin Warnkes Berichten über den Auschwitz-Prozess aus dem Jahr 1964. Dass der Autor darin weniger der Frage nach individueller Schuld nachgeht, als Denk- und Sprachmuster dokumentiert und sich persönlicher Urteile enthält, scheint Widmann der richtig Weg zu sein. Die gleichfalls im Band enthaltenen Beiträge von Norbert Frei und den Herausgebern (im Gespräch mit Warnke über seine Arbeit als Kunsthistoriker) findet Widmann aufschlussreich.

© Perlentaucher Medien GmbH

Süddeutsche Zeitung - Rezension
Süddeutsche Zeitung | Besprechung von 22.10.2014

Zeitgenossenschaft
Kunsthistoriker Martin Warnke zum Auschwitz-Prozess
Zwischen dem 7. April und dem 29. Mai 1964 erschienen in der Stuttgarter Zeitung neun Berichte über den seit Dezember 1963 in Frankfurt laufenden und die damalige deutsche Öffentlichkeit heftig spaltenden Auschwitz-Prozess. Es sind pathoslose Reportagen aus dem Gerichtssaal, welche vor allem die Aussagen der Zeugen schonungslos zu Wort kommen lassen. Sie müssen die Angeklagten identifizieren, aus der Perspektive der Opfer berichten sie von den Selektionen, dem Gas, den Prügelstrafen, den Ermordungen und Hinrichtungen. Fast wie Statisten tauchen am Rande dieses schaurigen Szenarios die Angeklagten auf, ohne Emotionen, ohne Reue, aber auch ohne monströses Profil. So begann vor mehr als einem halben Jahrhundert die Wahrnehmung von Auschwitz, die inzwischen zum denkmalgeschützten Ritual der Trauerarbeit mutiert ist.
  Die Artikel über den Auschwitz-Prozess in der Stuttgarter Zeitung erschienen mit der anonymen Signatur „Von einem Mitarbeiter“. Dieser namentlich nicht genannte Mitarbeiter war kein anderer als der in den folgenden Jahren rasch, ja zunächst sensationell bekannt werdende Kunsthistoriker Martin Warnke, den konservativen Machtinhabern im Fach ein Schrecken, den Jüngeren, welche das Fach Kunstgeschichte neu begründen wollten, ihr hellster Kopf, ihre graziöseste Feder. 1964 war er 27 Jahre, hatte eben in Berlin promoviert, aber bis dahin noch keine Zeile publiziert. Wir stehen vor dem erstaunlichen Faktum, dass die Bibliographie eines methodisch wegweisenden Kunsthistorikers mit Reportagen über den Auschwitz-Prozess beginnt. In dem Interview: „Der Kunsthistoriker als Zeitgenosse“, das diesem Band beigegeben ist, sagt Warnke, dem jede biografische Mystifizierung hygienisch zuwider ist, zur Genese seiner Auschwitz-Reportagen: „Es war keine ,Überzeugungstat‘, in diesem Sinne nicht mein erklärter Wille, sondern eine mehr oder weniger zufällige Gelegenheit.“ Das mag subjektiv so scheinen und man sollte Warnkes reflektierte Auskunft nicht in das Dunkel einer fachgeschichtlichen Mythenbildung stürzen. Aber es bleibt trotzdem denkwürdig, dass der Kunsthistoriker, welcher die politische Ikonographie zum Leitmotiv seines Forschens und Denkens erheben wird, noch vor jeglicher wissenschaftlicher Tätigkeit als Beobachter und Reporter bei dem Prozess über das größte politische Verbrechen des vorigen Jahrhunderts auftrat. Hinzu kam, dass der Auschwitz-Prozess auf eine moralische Bringschuld verwies, die auch in den kunsthistorischen Auseinandersetzungen ab 1970 von den Nachwachsenden eingeklagt wurde. Warnke hat sie an anderer Stelle signifikant benannt: „die Verweigerung der Erinnerung“.
  In dem schon erwähnten Interview erinnert sich Warnke lebhaft an den Zeitdruck, dem er damals als Reporter ausgesetzt war. Mit einem Presseausweis betrat er morgens den im Frankfurter Gallus-Haus provisorisch installierten Gerichtssaal. Gleich begann die Verhandlung und er konnte sich nur Notizen machen. Nach dem Schluss der Sitzung musste er seinen Bericht sofort in den Fernschreiber einspeisen. Für Kommentare, Emotionen, gar sentimentales Geschluchze war gar keine Zeit. Das Resultat war die lakonische Schilderung des Schrecklichen. Warnkes Vorbild war der „SS-Staat“ von Eugen Kogon, ein Buch, das etwa 15 Jahre zuvor in dem zivilen Vakuum zwischen der Kapitulation von 1945 und der abendländischen Restauration von 1949 entstanden war. Warnke wollte nicht den Betroffenen spielen, sondern das System des Lagerterrors kritisch verstehen und ohne Emphase beschreiben. Er hat aus seinen Beobachtungen kein Fazit gezogen wie kurz zuvor Hannah Arendt mit der eingängigen Formel von der „Banalität des Bösen“, welche schnell so redundant zitiert wurde. Auch ist er in seinen späteren kunsthistorischen Schriften nie mehr auf Auschwitz zurückgekommen.
  Ungeachtet dieses Schweigens stellt sich die Frage nach einer intentionalen Kontinuität von Warnkes frühen Berichten aus dem Frankfurter Gerichtssaal und seinem mit dem Kölner Kunsthistorikertag von 1970 beginnenden Versuch, eine im rhetorischen Kniefall vor der bezwingenden Monumentalität der Kunst erstarrte Disziplin wieder zu zivilisieren und zu humanisieren. Abermals wird man an ein mögliches Modell aus den ersten ideologisch offenen Nachkriegsjahren erinnert: das von Jaspers und Sternberger angeregte „Wörterbuch des Unmenschen“. Auch auf dem Treffen in Köln erlaubte sich Warnke keine Gefühlsausbrüche. Ohne Namen zu nennen, ohne Personen zu denunzieren und zu beschuldigen, nur durch namenlose Zitate stellt er eine kunsthistorische Ekphrasis bloß, welche die ästhetische Wertung mit Gewalt und Zwang, Unterordnung und Macht vermählte. Die „verweigerte Erinnerung“, die er im Frankfurter Gerichtssaal an den KZ-Schergen hatte beobachten können, war zu einem fachinternen Problem geworden. Die wütende Diskussion, welche Warnkes Intervention auslöste, zeigte, an welche nicht verarbeiteten Traumata der deutschen Nachkriegszeit er gerührt hatte. Es war die Entrüstung am „Nierentisch“, den Warnke später einmal als die symbolische Form jener Jahre charakterisierte, die ihm 1970 aggressiv entgegenschlug. Warnke hat auf die ihm eigene diskrete Weise reagiert, indem er nach seiner Hamburger Berufung die beschämend verdrängte Tradition der Kunstgeschichte am Ort bis 1933 wieder ins Bewusstsein rief, den Ankauf des Warburghauses anstieß und Erwin Panofsky als eine inspirierende Figur des kunstwissenschaftlichen Diskurses in der Weimarer Zeit gegenwärtig machte. So gehören die Auschwitz-Reportagen – Warnke würde sagen: als Seitenschrift – in die kunsthistorische Fachgeschichte nach 1960, ihre politische Sensibilisierung. Das alles ist lange her. In der globalisierten Bildwissenschaft von heute verschwimmt die Erinnerung an eine Zeit, in der sich auch unter den Kunsthistorikern politische und moralische Positionen noch gegenseitig bekämpften.
WILLIBALD SAUERLÄNDER
Martin Warnke: Zeitgenossenschaft. Zum Auschwitz-Prozess 1964. Vorgestellt von Pablo Schneider und Barbara Welzel.Diaphanes Verlag, Zürich und Berlin 2014. 125 Seiten, Abb., 17,95 Euro.
Die Artikel über den Auschwitz-
Prozess waren die ersten Texte,
die Martin Warnke publizierte
Es war die Entrüstung am
„Nierentisch“, die Warnke 1970
dann aggressiv entgegenschlug
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Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 29.10.2014

Der Kunsthistoriker als kritischer Zeitgenosse
Lakonik statt Pathos: Ein Band versammelt Martin Warnkes Berichte über den Frankfurter Auschwitz-Prozess

Mit dem Aufruf der "Strafsache gegen Mulka und andere" begann im Dezember 1963 unter großem Interesse der Öffentlichkeit im Großen Saal des Frankfurter Rathauses der erste Auschwitz-Prozess. Zu den Prozessbeobachtern, die im Verlauf der zweijährigen Verhandlungen aus dem Gerichtssaal berichteten, gehörte auch der damals sechsundzwanzigjährige Kunsthistoriker Martin Warnke. Die Artikel, die Warnke im Frühjahr 1964 für die "Stuttgarter Zeitung" verfasste, sind nun in einer Neuedition noch einmal nachzulesen, gemeinsam mit einem ausführlichen Interview des Verfassers mit den Herausgebern sowie einem Aufsatz des Historikers Norbert Frei, der die Hintergründe des Prozesses beleuchtet.

Die Prozessberichte heute noch einmal zu lesen berührt einen nicht zuletzt angesichts der Tatsache, dass - anders als in Frankfurt - viele der Täter niemals zur Rechenschaft gezogen wurden, wie erst kürzlich wieder berichtet wurde: Über Jahre hinweg konnten die zuständigen Staatsanwälte der Zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg keine juristische Lösung finden, wie den in den Lagern tätigen SS-Männern ihre Beihilfe zum Mord nachzuweisen sei, so dass etliche von ihnen der Auslieferung entgingen oder gar nicht angeklagt wurden (F.A.Z. vom 13. September).

Der Frankfurter Prozess stand, wie Norbert Frei in seinem Beitrag in Erinnerung ruft, im Zeichen eines gesellschaftspolitischen Klimawandels. Max Horkheimer und Theodor W. Adorno waren mit ihrem Institut für Sozialforschung aus dem amerikanischen Exil nach Frankfurt zurückgekehrt, in der Paulskirche war eine Ausstellung zum Warschauer Getto zu sehen, und vor allem dem Engagement des hessischen Generalstaatsanwalts Fritz Bauer war es zu verdanken, dass die strafrechtliche Verfolgung der Täter von Auschwitz auf der Grundlage ausführlicher Recherchen beginnen konnte.

Warnkes Berichte aus dem Gerichtssaal bestechen durch ihren sachlichen, lakonischen Ton, der im Gegensatz zu anderen Presseartikeln der Zeit jeden persönlichen Kommentar des Verfassers vermeidet und auch auf Psychologisierungen verzichtet, wenn von der Grausamkeit der Aufseher die Rede ist. Im Interview verweist Warnke in diesem Zusammenhang auf Eugen Kogons Buch "Der SS-Staat" (1946), das die Organisation der Lager als totalitäre Institution und System auffasste, statt sie auf die Persönlichkeitsstruktur der Täter zurückzuführen - eine analytische Haltung, an die auch angesichts mancher Fernseh-Geschichtsaufklärung über Seelenzustand und Charakter der NS-Größen, ihre Geliebten und Haustiere erinnert werden kann. Eindrücklich schildert Warnke im Gespräch, wie quälend langatmig manche der Zeugenvernehmungen waren, wenn etwa ehemalige Häftlinge von den Verteidigern gedrängt wurden, juristisch belastbare Details der Exekutionen zu berichten oder zwei Jahrzehnte nach den Ereignissen exakte Beschreibungen der Tatwaffen zu liefern.

Für heutige Leser sind Warnkes Berichte aber nicht allein als historische Zeugnisse aus der Feder eines damals Unbekannten von Interesse; und sicherlich wären sie nicht wieder veröffentlicht worden, wäre ihr Verfasser heute nicht einer der prominentesten und wichtigsten Kunsthistoriker. Im gleichen Maß wie als Dokument zur Geschichte der Bundesrepublik lässt sich der Band deshalb auch als Beitrag zur Wissenschaftsgeschichte der Geisteswissenschaften lesen. Sein Erscheinen unter dem Titel "Zeitgenossenschaft" und in einer Reihe mit Neueditionen kunsthistorischer Texte will diesen Zusammenhang wohl auch nahelegen.

Zweifellos führt kein direkter Weg von den Berichten in der "Stuttgarter Zeitung", die als Autorenzeile nur den Vermerk "Von einem Mitarbeiter" tragen, zu den späteren, kunsthistorischen Arbeiten Warnkes, die ihn zum Mitbegründer und Hauptvertreter der politischen Ikonographie machten. Auch mag man sich hier an die berühmte Frage Michel Foucaults erinnern, was der Begriff des "Autors" alles zu tragen vermag und ob sich tatsächlich jeder Text, jede Notiz, die einer im Laufe seines Lebens zu Papier bringt, der inhaltlichen Kohärenz eines "Werks" fügt.

Doch es gibt kunsthistorische Texte Warnkes, die im Zusammenhang seiner Berichterstattung über den Auschwitz-Prozess gesehen werden können. Als er Ende der fünfziger Jahre das Studium der Kunstgeschichte aufnahm, war die Situation des Fachs durch die Abwesenheit wichtiger Vertreter geprägt, die Deutschland in der Nazizeit verlassen hatten, während unter den Etablierten nicht wenige waren, die bewusst oder unbewusst ideologische Haltungen der dreißiger und vierziger Jahre tradierten. In diesem Klima war das Schreiben über den Auschwitz-Prozess sicherlich auch Ausdruck der Überzeugung, dass kunsthistorische Arbeit nicht von den politischen Fragen und Belangen der eigenen Gegenwart zu trennen sei. "Nicht Kunstgeschichte als Kunstgeschichte", so äußert Warnke im Gespräch, "sondern es muss eine Verantwortung mitgeliefert werden."

Unmittelbar bevor er über den Auschwitz-Prozess berichtete, hatte Warnke im Spanien der Franco-Diktatur seine Dissertation "Kommentare zu Rubens" geschrieben. Zu den Überlegungen zum Umgang des Künstlers mit der Staatsräson gehörte hier wesentlich auch die Arbeit an der Sprache - eine Abkehr vom Pathos der kunsthistorischen Erbauungsliteratur mit ihrem "Vokabular des Enthusiasmus" und ihrer Fixierung auf das Genialische.

In größter Klarheit zeigte das wenige Jahre später auch Warnkes legendär gewordener Vortrag auf dem Kunsthistorikertag 1970 in Köln. Am Beispiel kunsthistorischer Werkbeschreibungen demonstrierte der Verfasser, wie den Autoren das Schreiben über Kunst unter der Hand zu "Zuchtexerzitien" geriet, in denen autoritäre Muster von Herrschaft und Unterordnung überlebten und Kunstwerke vor allem ein Ausdruck von Strenge, Zwang und innerer Notwendigkeit zu sein schienen. Denjenigen, die heute über Kunst schreiben, kann Warnkes wissenschaftliches Selbstverständnis noch immer als Modell dienen. In Köln hatte er daran erinnert, dass Kunstwerke "niemals Objekte sind oder waren, denen wertfrei und interesselos begegnet worden wäre, sondern dass ihnen jede Generation immer auch das antut, was sie sich selbst antut".

PETER GEIMER

Martin Warnke: "Zeitgenossenschaft". Zum Auschwitz-Prozess 1964. Vorgestellt von Pablo Schneider und Barbara Wetzel. Diaphanes Verlag, Zürich und Berlin 2014. 128 S., br., 17,95 [Euro].

Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
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»Die Prozessberichte ... hinterlassen beim Lesen gerade durch ihre Zurückgenommenheit einen ershütternden Eindruck. Es sind die Nüchternheit und die klare Sprache, die erst recht aufwühlen und die besondere Qualität dieser Berichte ausmachen.« Julia Encke, FAS